Neue Blutspenderegelungen beenden Diskriminierung nicht
„Die neuen Regeln sind weder wissenschaftlich evident noch beenden sie die Diskriminierung. Die Bundesärztekammer hat es geschafft, die meisten schwulen Männer weiterhin auszuschließen, ohne dies klar zu benennen. Die neue Regelung hält sogar noch weitere potenzielle Spender:innen unnötig von der Spende ab“, sagt Sven Warminsky vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe.
Fachliche Fehler und Fragezeichen bei der Hämotherapierichtlinie
Ausgeschlossen werden sollen in Zukunft Menschen, die in den letzten 4 Monaten Analverkehr mit neuen Partner:innen hatten. Zu einer Rückstellung führt fortan außerdem Geschlechtsverkehr mit HIV-positiven Menschen sowie „Sexarbeit oder deren Inanspruchnahme“.
- Die Frist von 4 Monaten ist nicht nachvollziehbar und wird nicht erläutert. Ein HIV-Labortest zum Beispiel kann eine HIV-Infektion nach 6 Wochen ausschließen. Es bleibt ein großes Fragezeichen.
- Warum werden keine sensibleren Testverfahren angewendet, um die Frist weiter zu verkürzen? Die BÄK bleibt die Antwort auf diese Frage erneut schuldig.
- Analverkehr an sich ist kein Risiko. Diese Annahme ist stigmatisierend. Schutzmaßnahmen wie Kondome und die HIV-Prophylaxe PrEP, zu denen die Prävention ermutigt, werden in der neuen Analverkehr-Klausel nicht berücksichtigt.
- Es wird ein neuer Personenkreis stigmatisiert, der vorher nicht betroffen war: Heterosexuelle Menschen, die Sex mit mehr als zwei Partner:innen in 4 Monaten oder Analverkehr mit nur einer Person hatten – unabhängig vom realen HIV-Risiko.
- Geschlechtsverkehr mit HIV-positiven Menschen darf kein Ausschlussgrund mehr sein. Unter wirksamer HIV-Therapie – heute der Regelfall – gibt es beim Sex kein Übertragungsrisiko. Das hat gerade die WHO ausdrücklich bekräftigt.
- Sexarbeit oder deren Inanspruchnahme dürfen kein Ausschlussgrund sein – denn ob Sex entgeltlich oder privat stattfindet, beeinflusst das HIV-Risiko nicht. Unter Sexarbeiter:innen kommt HIV nicht häufiger vor als in der Gesamtbevölkerung.
- Erhalten bleibt ein Irrtum: Angebliche Monogamie ist keine verlässliche Schutzmethode. Menschen können nur über ihr eigenes Verhalten verlässliche Angaben machen. „Sexualverkehr ausschließlich innerhalb einer auf Dauer angelegten Paarbeziehung von nicht-infizierten Partnern oder Partnerinnen“ ist eine Scheinsicherheit.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
Bundestag beendet Blutspende-Ausschluss für Homosexuelle
Erschienen am 21.03.2023 • Homosexuelle Männer dürfen nicht mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden. Der Bundestag beschloss eine Änderung des Transfusionsgesetzes.
Erschienen am 21.03.2023 • Homosexuelle Männer dürfen nicht mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden. Der Bundestag...
© Yakobchuk Olena – stock.adobe.com
Forderung nach neuem Prozess mit anderen Verantwortlichkeiten
Die BÄK stellt fest, sie habe gemeinsam mit dem mitverantwortlichen Paul-Ehrlich-Institut erneut die „Handlungsfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung unter Beweis gestellt“. Das Gegenteil ist der Fall: Zum wiederholten Mal hat die BÄK eine inakzeptable Regelung vorgelegt und die Perspektiven zahlreicher kompetenter Verbände zuvor ignoriert. Folge ist eine neue Runde in der öffentlichen Diskussion, die niemand gewollt hat.
DAH-Vorstand Sven Warminsky: „Die Ampelregierung hat die Verantwortung trotz der schlechten Erfahrungen der letzten Jahre erneut allein in die Hände der Bundesärztekammer gelegt. Die gesetzliche Vorgabe an die bisher Verantwortlichen hat nicht gereicht. Damit steht die Regierung nun in der Pflicht, ihr Versprechen einer diskriminierungsfreien Lösung auf anderem Wege einzulösen.“
Die Deutsche Aidshilfe fordert seit langem einen interdisziplinären und partizipativen Prozess. Eine gesellschaftspolitische Frage dieser Tragweite und Komplexität darf nicht allein von medizinischen Fachgesellschaften beantwortet werden. „Wir sehen uns durch die heutige Veröffentlichung der Bundesärztekammer in dieser Forderung bestätigt“, so