Mittwoch, 25. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Bundestag beschließt E-Rezept und E-Patientenakte für alle

Bundestag beschließt E-Rezept und E-Patientenakte für alle
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Elektronische Rezepte und digitale Patientenakten sollen nach jahrelangen Verzögerungen in den breiten Alltagseinsatz kommen. Das sieht ein Gesetz der Ampel-Koalition vor, das der Bundestag am 14. Dezember beschlossen hat. Demnach sollen E-Rezepte Anfang 2024 zum Standard und für die Praxen verpflichtend werden. Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten elektronische Akten für Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte bekommen – es sei denn, man lehnt es für sich ab. Ermöglicht werden soll künftig auch die Nutzung kombinierter Gesundheitsdaten für die Forschung.
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Anschluss an die Digitalisierung im Gesundheitswesen

Minister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem Quantensprung, mit dem Deutschland nun endlich Anschluss an die Digitalisierung im Gesundheitswesen finden müsse. Bisher seien wichtige Daten verteilt auf die Server von Praxen und Krankenhäusern, wo Patienten in der Vergangenheit behandelt wurden. „Das darf nicht weiter so sein.“ Die Neuregelungen hätten einen ganz konkreten Nutzen für die Patienten. Für Ärztinnen und Ärzte würden die Behandlungsmöglichkeiten besser.

Verfügbarkeit der E-Akte für gesetzlich Versicherte spätestens 2025

Dem Gesetz zufolge sollen die Krankenkassen bis 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte einrichten – es sei denn, man widerspricht. Die Akte soll ein persönlicher Datenspeicher sein und Patienten und Patientinnen ein Leben lang bei allen Ärzten begleiten. Abrufbar sein soll die E-Akte mit bestimmten Identifikationsregeln über Apps der Kassen. Als wählbares Angebot war sie schon 2021 eingeführt worden, wird bisher aber kaum genutzt.
 
 

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Ausstellung von E-Rezepten ab Januar 2024 für Ärzt:innen verpflichtend

E-Rezepte sind schon seit einiger Zeit anstelle der gewohnten rosa Zettel in Apotheken einzulösen. Das Gesetz macht es nun vom 1. Januar 2024 an für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend, Rezepte elektronisch auszustellen. Ein zweites Gesetz soll ermöglichen, an einer zentralen Zugangstelle Daten verschiedener Quellen zu verknüpfen – etwa aus Krebsregistern und von Kassen. Dabei sollen Daten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Lauterbach sagte, dies sei ein Durchbruch für die Forschung, um die Versorgung zu verbessern.

Quelle: dpa


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