Samstag, 23. November 2024
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Gesundheitspolitik

BAH: GKV-Spargesetz ist Versorgungs-Gefährdungs-Gesetz

BAH: GKV-Spargesetz ist Versorgungs-Gefährdungs-Gesetz
„Die im Spargesetz vorgesehenen Einsparungen im Arzneimittelbereich gefährden die Arzneimittelversorgung und fügen dem Pharmastandort Deutschland weiteren Schaden zu“, kommentiert Dr. Hubertus Cranz den Referenten-Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. „Schon jetzt erbringen die Hersteller beträchtliche jährliche Abschläge zugunsten der GKV, die im Jahr 2021 mit knapp 6,5 Milliarden Euro einen neuen Höchststand erreicht haben.“
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Preismoratorium soll erneut verlängert werden

Wegen des Preismoratoriums erstattet die GKV den Arzneimittel-Herstellern nicht mehr als den Preisstand vom 1. August 2009 – trotz seit Jahren ansteigender Kosten für Energie, Rohstoffe und Logistik. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dieses Preismoratorium erneut um 4 Jahre zu verlängern und die notwendige Preisanpassung für viele Arzneimittel bis zum Jahr 2026 zu blockieren. Erschwerend kommt hinzu, dass der seit 2018 bestehende nachträgliche Inflationsausgleich die enorm gestiegenen Produktionskosten nur im Ansatz ausgleichen kann, da Preisanpassungen nur im Rahmen der allgemeinen Inflationsrate möglich sind. Der Preisanstieg für Energie-, Logistik- und Rohstoffkosten fiel hingegen deutlich höher aus.

„Wenn für Unternehmen ein Zeitpunkt erreicht ist, an dem eine kostendeckende Produktion schlicht nicht mehr möglich ist, wird die Verfügbarkeit von Arzneimitteln infrage gestellt. Für Patientinnen und Patienten können dann wertvolle Therapie- und Versorgungsoptionen verloren gehen“, ergänzt Cranz. Darüber hinaus verhindert das Preismoratorium die Weiterentwicklung von bekannten Substanzen durch die Arzneimittel-Hersteller, etwa in neue oder altersgerechte Darreichungsformen. „Somit steht das Preismoratorium in krassem Widerspruch zu dem Wunsch der Politik, den Arzneimittel-Standort Deutschland attraktiver zu machen“, so Cranz.

Neu eingeführte Solidaritätsabgabe

Die neu eingeführte Solidaritätsabgabe von 1 Milliarde Euro, die 2023 und 2024 jeweils zusätzlich geleistet werden soll, läuft den seinerzeit von den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag formulierten Zielen einer Standort-Stärkung ebenfalls zuwider. Cranz: „Die Solidaritätsabgabe wird sich als eine weitere, wenig zielführende Maßnahme erweisen.“

Dabei sind die anteiligen Ausgaben für Arzneimittel seit über 10 Jahren annähernd konstant bei unter 17% der GKV-Gesamtausgaben von insgesamt 284,3 Milliarden Euro. Der Anteil der Aufwendungen für Arzneimittel bleibt nunmehr seit über 10 Jahren annähernd konstant. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Arzneimittel-Hersteller, Apotheken und Patienten jedes Jahr bereits einen erheblichen Entlastungsbeitrag von 19,5% zugunsten der GKV leisten.
 
 
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Effizienzreserven sind bereits ausgereizt

Fazit: Die Effizienzreserven sind bereits jetzt ausgereizt, weshalb weitere Einsparungen substanzielle Risiken nach sich ziehen werden. Damit läuft der aktuelle GKV-Finanzierungsentwurf diametral den erklärten Zielen der Koalitionspartner entgegen, die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln zu verbessern und den Pharmastandort Deutschland zukunftsfest zu machen. Hierfür wären viel eher finanzielle, regulatorische und bürokratische Entlastungen für die Hersteller zielführend.

Quelle: Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)


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