Möglicher Verstoß gegen UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung
Dem Gutachten zufolge verstoßen die Ampel-Pläne insbesondere gegen die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung: „Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung der von der Bundesregierung geplanten Art in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung.“ Mit Blick auf das Europarecht sei zudem insbesondere der geplante staatliche oder staatlich lizenzierte Handel, Anbau und Verkauf von Cannabis zu anderen als wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken „unzulässig“.
„Ein Verstoß gegen EU-Recht müsste meiner Ansicht nach immer ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen“, sagte
Holetschek, der seit Monaten jegliche Legalisierungspläne für Marihuana kategorisch ablehnte. Er forderte die Bundesregierung daher auf, ihre Pläne zur Zulassung des Anbaus, Handels und des Konsums von Cannabis zu Genusszwecken sofort fallen zu lassen.
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Erschienen am 12.01.2023 • Verstößt eine mögliche Cannabis-Legalisierung in Deutschland gegen das Schengen-Abkommen? Wer davon überzeugt ist, erfahren Sie bei uns!
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Cannabis-Legalisierung Großprojekt der Koalition
Die Cannabis-Legalisierung gehört zu den Großprojekten der Ampel. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine „kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ möglich zu machen. Cannabis soll staatlich reguliert in Deutschland angebaut und verkauft werden. Erlaubt werden soll auch der Eigenanbau von wenigen Pflanzen.
Die Ampel begründet das Vorhaben unter anderem damit, dass die Verbotspolitik die Nutzung nicht verhindert habe, stattdessen habe es sogar einen Anstieg des Konsums gegeben. Ferner könne ein legaler und staatlich überwachter Verkauf den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern, da weniger verunreinigtes Cannabis im Umlauf sei. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst die ersten konkreten Ideen zur Umsetzung präsentiert. Bis Ende März soll ein Gesetzentwurf vorliegen.
Bundesgesundheitsministerium sieht keine neuen Erkenntnisse
Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte am Mittwoch, das Gutachten liefere offenbar keine neuen Erkenntnisse. Man arbeite mit Hochdruck an einem Gesetzentwurf, sei weiter im Kontakt mit der EU-Kommission und werde europarechtlich konforme Lösungen vorlegen. „Ziel ist und bleibt, den Jugend- und Gesundheitsschutz für Konsumenten zu verbessern sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.“