Sonntag, 22. Dezember 2024
Navigation öffnen
Gesundheitspolitik

Gutachten: Cannabis-Legalisierung verstößt gegen geltendes Recht

Gutachten: Cannabis-Legalisierung verstößt gegen geltendes Recht
© poylock19 – stock.adobe.com
Die Cannabis-Legalisierungspläne der Ampel verstoßen laut einem neuen Gutachten gegen geltendes Recht. „Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung widerspricht völker- und europarechtlichen Vorgaben“, heißt es in der 53-seitigen wissenschaftlichen Ausarbeitung. Autor Bernhard Wegener, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, hatte das Gutachten im Auftrag von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erstellt.
Anzeige:
Programmatic Ads
 

Möglicher Verstoß gegen UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung

Dem Gutachten zufolge verstoßen die Ampel-Pläne insbesondere gegen die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung: „Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung der von der Bundesregierung geplanten Art in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung.“ Mit Blick auf das Europarecht sei zudem insbesondere der geplante staatliche oder staatlich lizenzierte Handel, Anbau und Verkauf von Cannabis zu anderen als wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken „unzulässig“.

„Ein Verstoß gegen EU-Recht müsste meiner Ansicht nach immer ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen“, sagte Holetschek, der seit Monaten jegliche Legalisierungspläne für Marihuana kategorisch ablehnte. Er forderte die Bundesregierung daher auf, ihre Pläne zur Zulassung des Anbaus, Handels und des Konsums von Cannabis zu Genusszwecken sofort fallen zu lassen.
 
 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Cannabis-Legalisierung in Deutschland – Verstoß gegen internationale Regelungen?

Erschienen am 12.01.2023Verstößt eine mögliche Cannabis-Legalisierung in Deutschland gegen das Schengen-Abkommen? Wer davon überzeugt ist, erfahren Sie bei uns!

Erschienen am 12.01.2023Verstößt eine mögliche Cannabis-Legalisierung in Deutschland gegen das Schengen-Abkommen? Wer davon...

© Aleksej - stock.adobe.com

Cannabis-Legalisierung Großprojekt der Koalition

Die Cannabis-Legalisierung gehört zu den Großprojekten der Ampel. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine „kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ möglich zu machen. Cannabis soll staatlich reguliert in Deutschland angebaut und verkauft werden. Erlaubt werden soll auch der Eigenanbau von wenigen Pflanzen.

Die Ampel begründet das Vorhaben unter anderem damit, dass die Verbotspolitik die Nutzung nicht verhindert habe, stattdessen habe es sogar einen Anstieg des Konsums gegeben. Ferner könne ein legaler und staatlich überwachter Verkauf den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern, da weniger verunreinigtes Cannabis im Umlauf sei. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst die ersten konkreten Ideen zur Umsetzung präsentiert. Bis Ende März soll ein Gesetzentwurf vorliegen.

Bundesgesundheitsministerium sieht keine neuen Erkenntnisse

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte am Mittwoch, das Gutachten liefere offenbar keine neuen Erkenntnisse. Man arbeite mit Hochdruck an einem Gesetzentwurf, sei weiter im Kontakt mit der EU-Kommission und werde europarechtlich konforme Lösungen vorlegen. „Ziel ist und bleibt, den Jugend- und  Gesundheitsschutz für Konsumenten zu verbessern sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.“

Quelle: dpa


Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"Gutachten: Cannabis-Legalisierung verstößt gegen geltendes Recht"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.