Gutachten zur geplanten Klinikreform zeigt rechtliche Grenzen auf
„War vorher bereits klar, dass politisch ein Reformgesetz gegen den Willen der Länder nicht umsetzbar sei, so zeigt das Gutachten nun auch sehr deutlich die rechtlichen Grenzen bisher angedachter Reformschritte auf. Es ist wichtig, dass wir diese Klarheit haben, weil die beste Reform uns nicht hilft, wenn sie rechtlich auf tönernen Füßen steht und damit bereits mit ihrer Verabschiedung Makulatur ist“, sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt. Entscheidend sei, dass man sich zwischen Bund und Ländern über die grundsätzlichen Ziele einer Neuaufstellung der Krankenhausstruktur einig sei.
Personalressourcen wertschätzen und Arbeitsbedingungen verbessern
Reinhardt: „Die Reform muss – so weit wie möglich wohnortnah – patientenorientiertes, effizientes und gutes ärztliches und pflegerisches Handeln gewährleisten. Um auch in den kommenden Jahren die Bevölkerung angemessen medizinisch versorgen zu können, ist es unumgänglich, mit den schwindenden Personalressourcen wertschätzend und verantwortungsbewusst umzugehen und die in den zurückliegenden Jahren immer weiter voranschreitende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen des ärztlichen und pflegerischen Personals zu stoppen und umzukehren“.
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Effizienter Einsatz von Krankenhausleistungen
Dabei müssten Krankenhausleistungen künftig effizienter eingesetzt werden. Dies schließe – nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt der medizinischen Qualität von Versorgung – Umstrukturierungen mit verstärkter Konzentration und Schwerpunktsetzung (Spezialisierung) notwendigerweise ein und werde auf dieser Grundlage gegebenenfalls auch die Zusammenlegung von Klinikstandorten nicht ausschließen. Reinhardt: „Dieser Prozess ist, nicht zuletzt auch im Sinne gesamtgesellschaftlicher Akzeptanz, unter Einbeziehung der Systemverantwortung tragenden Akteure zu gestalten. Beispielgebend wie es gelingen kann, ein solches Vorgehen konstruktiv und konsensual zu organisieren, kann hier der Blick nach Nordrhein-Westfalen sein.“
Bereitstellung notwendiger Investitionskosten durch die Ländern
Einigkeit sollte nach Auffassung der Vorsitzenden des Arbeitskreises Stationäre Versorgung im Hartmannbund, Dr. Dr. Galina Fischer, allerdings auch darüber bestehen, dass die Länder, die zu Recht auf ihre Zuständigkeiten pochen, in gleichem Maße auch ihrer Verantwortung zur Bereitstellung notwendiger Investitionskosten nachkommen. „Dass das Projekt Krankenhausreform zwar gründlich, vor allem aber auch zeitnah umgesetzt werden muss, sollte angesichts der enormen Herausforderungen im Gesundheitswesen zudem für alle Beteiligten selbstverständlich sein“, so Fischer abschließend.
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