Samstag, 21. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Lauterbach will Krankenhausreform noch durchsetzen

Lauterbach will Krankenhausreform noch durchsetzen
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will trotz des Bruchs der Ampel-Koalition noch mehrere wichtige Gesetzesvorhaben umsetzen. Ganz klar sei: „Die Krankenhausreform, sie wird und sie muss kommen“, sagte der SPD-Politiker beim Deutschen Pflegetag in Berlin. In den Krankenhäusern könne nicht weiter in einem Hamsterrad gearbeitet werden. „Diese Reform werden wir nicht scheitern lassen und werden sie im Bundesrat durchsetzen.“ Käme sie nicht, würden in den nächsten 2 Jahren Hunderte Krankenhäuser in die Insolvenz gehen.
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Lauterbach nannte auch Gesetzespläne für die Pflege, etwa zu mehr Kompetenzen für dringend benötigte Pflegekräfte. „Pflege kann mehr, als sie in Deutschland darf.“ Diese Zielsetzung werde von allen demokratischen Parteien im Bundestag begrüßt. Er sei daher „optimistisch, dass wir an dieser wichtigen gemeinsamen Baustelle weiterkommen werden“. Nach dem Ende der Ampel-Koalition sind neue Wege im Parlament erforderlich, um Mehrheiten für Gesetzesvorhaben zu organisieren.

Koalitionsbruch „Katastrophe“ für die Pflege

Die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Christine Vogler, forderte eindringlich die Umsetzung der Pläne ein. „Wenn die Politik das Pflegekompetenzgesetz nicht noch vor der nächsten Bundestagswahl auf den Weg bringt und die Pflege mit den notwendigen Handlungsbefugnissen ausstattet, geraten wir in eine verheerende Sackgasse und riskieren eine Versorgungskrise mit tiefgreifenden gesellschaftlichen Folgen.“ Der Koalitionsbruch sei „für die Pflege eine Katastrophe“.

Die vom Bundestag beschlossene Krankenhausreform soll die Finanzierung auf eine neue Grundlage stellen und zu mehr Spezialisierung bei komplizierteren Eingriffen führen. Vorgesehen ist, die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll den Druck zu möglichst vielen Fälle senken. Die Reform kommt abschließend noch in den Bundesrat. Dort ist sie nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer könnte sie aber in den Vermittlungsausschuss schicken und bremsen.
 
 

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Quelle: dpa


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