Großer personeller Aufwand für die Praxen
„Die neuen ePA-Funktionen bedeuten einen großen personellen Aufwand für die Praxen, insbesondere zu Beginn“, betont Holger Rostek, Vorstand der KVBB. „Wir haben bereits bei der Einführung der elektronischen Krankschreibung und des eRezeptes gesehen, dass die technische Umsetzung oft qualitativ unzureichend war und zu erheblichen Problemen geführt hat."
Offene Fragen zum Thema Kostenerstattung
Offen bei der ePA sei auch noch die vollständige Kostenerstattung für den Aufwand der Praxen zur
Einführung der ePA für alle. „Es ist derzeit nicht geklärt, welche Preise die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen für die neuen Funktionen und die Installation der Updates verlangen werden“, so Herr Rostek. „Eine ausreichende Refinanzierung durch die Krankenkassen, die auch den personellen Aufwand berücksichtigt, ist noch nicht sichergestellt."
Fächendäckende ePA-Einführung nur mit stabiler Software möglich
Die flächendeckende Einführung der ePA könne nur erfolgen, wenn die benötigte Software stabil und praxistauglich funktioniere. „Der Januar 2025 ist ein Startschuss, keine Deadline. Die Regelungen müssen flexibel sein und die Finanzierung der Aufwände gesichert werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert nachzujustieren!“ KVBB-Vorstand Rostek mahnt an, dass die Praxen nicht überfordert werden dürften und genügend Zeit für die Patientenbetreuung bleibe. „Wir haben einen Ärztemangel und dürfen die wertvolle Zeit der Ärztinnen und Ärzte nicht durch IT-Probleme verschwenden.“
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Erschienen am 13.05.2024 • Die Ärzteschaft in Deutschland sieht dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Konzeption der elektronischen Patientenakte, welche 2025 für alle gesetzlich Versicherten kommt.
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