Telefonische Ersteinschätzungen durch „Akutleitstellen“
Ausgebaut werden sollen solche Ersteinschätzungen zur Dringlichkeit auch per Telefon in neuen „Akutleitstellen“. Sie sollen als „zentrale erste Anlaufstelle“ für Personen dienen, die von einer sofortigen ambulanten Behandlungsnotwendigkeit ausgehen, wie es im Gesetzentwurf heißt. Patienten sollen dann in der Regel primär in reguläre Praxen vermittelt werden. Bei lebensbedrohlichen Notfällen sollen Anrufe unmittelbar an die Rettungsleitstelle weitergestellt werden. Dazu sollen der Notruf 112 und die Terminvermittlungs-Hotline 116 117 der Kassenärzte vernetzt werden.
Bessere Patientensteuerung und verlässliche Qualität
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Januar bereits Eckpunkte vorgestellt. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte der dpa, die Reform sorge für eine bessere Patientensteuerung, einheitliche Schnittstellen und Standards und eine verlässliche Qualität. „Menschen die durch eine plötzliche Erkrankung oder eine Verletzung akute medizinische Hilfe brauchen, sind oft mit einem unübersichtlichen Dschungel wenig abgestimmter und zunehmend unzuverlässiger Strukturen der Notfallversorgung konfrontiert.“ Inzwischen litten Notfallpatienten und auch das Personal unter einem ineffizienten Flickenteppich.
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Erschienen am 17.01.2024 • Stundenlanges Warten in der Notaufnahme, überlastete Ärzte und Pflegekräfte – Patienten werden im akuten Fall heute oft nicht ideal versorgt. Eine Reform soll das ändern.
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Mehrkosten zur Umsetzung des neuen Systems stünden erhebliche Entlastungen der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber, heißt es im Gesetzentwurf. Sie ergäben sich durch bessere Steuerung und damit eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Notdiensten. Insgesamt könne durch die Reform „langfristig mit jährlichen Minderausgaben von knapp1 Milliarde Euro gerechnet werden.“