Unentgeltliche Abschrift bisheriger Patientenakten geplant
Brysch begrüßte Gesetzespläne des Bundesjustizministeriums für bisherige Patientenakten, wonach eine „erste Abschrift“ unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden soll. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei gefordert, eine vergleichbare Regelung auch für die E-Akte auf den Weg zu bringen. Bislang seien für solche Ausdrucke 30 Cent bis 2 Euro pro Seite von Praxen berechnet worden.
E-Akte als lebenslanger Begleiter
Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten nach einem bereits beschlossenen Gesetz der Ampel-Koalition eine E-Akte von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen – es sei denn, der Versicherte lehnt es für sich ab. Die Akte soll ein persönlicher Speicher etwa für Medikamente, Befunde und Laborwerte sein und Patienten ein Leben lang begleiten.
Dies soll auch Arznei-Wechselwirkungen und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden. Abrufbar sein sollen die E-Akten auch am Smartphone. Als wählbares Angebot waren sie bereits 2021 eingeführt worden, sie werden bisher aber kaum verwendet.
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Erschienen am 13.05.2024 • Die Ärzteschaft in Deutschland sieht dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Konzeption der elektronischen Patientenakte, welche 2025 für alle gesetzlich Versicherten kommt.
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