Donnerstag, 26. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Raucher bekommen Zugang zu bisher eingeschränkter Lungenkrebs-Vorsorge

Raucher bekommen Zugang zu bisher eingeschränkter Lungenkrebs-Vorsorge
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Starke Raucher:innen sollen künftig eine Lungenkrebsvorsorge in Anspruch nehmen dürfen, die ihnen bislang nicht zugänglich war. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung des Umweltministeriums hervor. Demnach hat das Haus eine Verordnung erlassen, wonach sich künftig auch starke Raucher:innen im Alter von 50 bis 75 Jahren einer Lungenkrebsfrüherkennung mittels der sogenannten Niedrigdosis-Computertomographie (CT) unterziehen dürfen. Bislang seien derartige Untersuchungen an Menschen, die keine Krankheitssymptome aufweisen und bei denen kein konkreter Krankheitsverdacht besteht, wegen der strahlenbedingten Risiken verboten gewesen.
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CT-Technik zur Früherkennung von Lungenkrebs

Mittlerweile sei durch Studien belegt worden, dass der Nutzen einer systematischen Früherkennung mit dieser CT-Technik für bestimmte Gruppen „die strahlenbedingten Risiken überwiegt", heißt es dazu weiter. Zu diesem Ergebnis sei auch das Bundesamt für Strahlenschutz in einer umfassenden wissenschaftlichen Bewertung gekommen. Die neue Verordnung ist auch Voraussetzung dafür, dass Krankenversicherungen künftig die Kosten einer solchen Untersuchung übernehmen könnten.

„Heute stellen wir die Weichen für eine Früherkennungsuntersuchung, die Betroffenen das Leben retten kann", erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Künftig könnten sich Raucher:innen nach ärztlicher Aufklärung dafür entscheiden, sich bereits vor einem konkreten Verdacht auf Lungenkrebs untersuchen zu lassen, sagte sie weiter. „Wird die Krankheit in einem frühen Stadium erkannt, besteht eine deutlich bessere Aussicht auf Heilung."

Lungenkrebs gehört laut Robert Koch-Institut zu den prog­nos­tisch ungünstigen Tumoren. 5 Jahre nach der Diagnose leben bei den Frauen im Schnitt nur noch 25 % der Patientinnen, bei den Männern sind es nur 19 %. Je früher man den Krebs entdeckt, desto besser sind die Überlebenschancen.
 
 

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Neue Verordnung: Kostenübernahme noch unklar

Die an diesem Freitag beschlossene Verordnung legt unter anderem auch fest, bei welchen Personen die Früherkennungsuntersuchung zulässig ist und welche Qualitätsanforderungen erfüllt sein müssen. Sie tritt zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft.

Eine Kosten-Übernahme durch die gesetzliche Krankenkasse wird den Angaben zufolge jedoch erst nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzt:innen, Krankenkassen und Kliniken möglich sein. Nach Inkrafttreten der Verordnung hat das Gremium maximal 18 Monate Zeit, darüber zu entscheiden. Bis dahin müssen Betroffene, die das nun zugelassene Screening in Anspruch nehmen wollen, die Untersuchung noch aus eigener Tasche bezahlen.

Quelle: dpa


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