„Voucher“ für Vorsorgeuntersuchungen in Apotheken
Konkret sollen die Krankenkassen den Altersgruppen der 25-, 35- und 50-Jährigen einmalig einen „Voucher“ schicken, mit dem sie in die Apotheke gehen können, um die vorgesehenen Untersuchungen zu machen. „Sind die Werte auffällig, dann geht der Patient mit den Werten aus der Apotheke und dem Voucher zum Hausarzt“, sagte Lauterbach. Somit solle im Erwachsenenalter dreimal ein solches Screening vorgenommen werden. „Es gibt aber keine Pflicht dazu, und man muss auch nicht in die Apotheke gehen. Wer will, kann auch gleich zum Hausarzt, dort braucht er aber einen Termin. In der Apotheke ist das nicht nötig.“
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Erschienen am 27.09.2023 • Bundesgesundheitsminister Lauterbach plant flexiblere Voraussetzungen für Apotheken in strukturschwache Gebieten. Kann man so einer Unterversorgung entgegenwirken?
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