Vorab klären: Wer schickt Krankmeldung an die Versicherung?
14. März 2022
Seit diesem Jahr ist es die Arztpraxis, die die elektronische Krankmeldung an die Versicherung senden soll. Wenn das schiefgeht, kann das für Versicherte ärgerlich werden.
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Bei Krankschreibungen sollte es eine klare Absprache geben, ob die Patientin bzw. der Patient oder die Arztpraxis die Krankmeldung an die Kasse übermittelt. Sonst könne im Zweifel das Krankengeld ausbleiben, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg.
Bis Ende 2021 lag es noch in der Verantwortung der Patienten, die Krankschreibung an die Krankenkasse zu übermitteln. Seit diesem Jahr übernimmt das eigentlich die zuständige Arztpraxis. Es gibt aber eine auf unbestimmte Zeit verlängerte Testphase. In der ist nicht immer klar, wer die Krankmeldung an die Kasse schickt.
Erschwerend hinzu kommt, dass es bei der neu eingeführten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wiederholt Übertragungsfehler gegeben habe, so die Verbraucherschützer.
Egal aus welchen Gründen es beim Übermitteln hakt: Liegt die Krankmeldung der Versicherung nicht vor, zahlt sie kein Krankengeld aus. Der Fehler macht sich laut Verbraucherzentrale oft erst rund 2 Wochen später bemerkbar, wenn das Krankengeld ausbleibt.
Quelle: dpa
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