Betriebskrankenkassen erweitern Hautkrebsscreening
Die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Bayern (BKK VAG Bayern) hat mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), der Versorgungsgesellschaft der Fachärzte für Dermatologie, der Ärztlichen Vertragsgemeinschaft Deutschland und der Sanakey Contract zum 1. April 2022 einen bundesweit einheitlichen Vertrag zur Hautkrebsfrüherkennung geschlossen. Der Vertrag geht weit über die Regelversorgung hinaus und wird digital unterstützt, teilen die Vertragsbeteiligten mit.
Entsprechend dem jeweiligen Risikoprofil des Versicherten sind die Präventionsmaßnahmen und die Beratung ausgelegt. So werden die BKK Versicherten in der dermatologischen Fachpraxis über ihr individuelles Risikopotenzial aufgeklärt und erhalten Tipps, wie sich die Haut schützen lässt.
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Der Einschreibeprozess wurde sowohl für die Versicherten als auch für die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte vollständig digitalisiert. „Eine Reduzierung und Vereinfachung bei Einschreibung und Abrechnung in einem modernen Vertrag muss papierlos erfolgen und auf das nichtärztliche Personal delegierbar sein“, so Dr. Ralph von Kiedrowski, Präsident des BVDD, in einem Statement nach den Verhandlungen.
Seit Jahrzehnten nehmen die Erkrankungen an Hautkrebs deutlich zu. Nach letzten Schätzungen des Robert-Koch-Instituts erkrankten 2018 in Deutschland rund 200.000 Personen erstmalig an einem weißen oder hellen Hautkrebs (Basalzellkarzinom). Bei rund 23.000 Männern und Frauen entwickelte sich jedoch der sehr gefährliche schwarze Hautkrebs, das maligne Melanom, das bei knapp 3.000 Menschen zum Tod führte. Generell gilt: Hautkrebs ist gut behandelbar, letztlich sogar heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird.Quelle:
Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V