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Gesundheitspolitik

Jugendschutzgesetz: Alkoholkonsum unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein trinken.

Prävention von gefährdendem Alkoholkonsum

Auch die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) und die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) sind für eine Abschaffung des begleiteten Trinkens. Die Erlaubnis habe mit Blick auf die Präventionsziele keinen Sinn, sagte Gerlach dem RND. Czyborra sagte, Alkoholkonsum gefährde die körperliche und geistige Entwicklung Jugendlicher in hohem Maße.
 
 

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Quelle:

dpa

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