Mängel beim DMP Adipositas
Das
DMP Adipositas gilt als wichtiger Meilenstein in der Behandlung der
Adipositas, von der in Deutschland etwa jeder 5. Erwachsene betroffen ist (1). Auf Basis der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Richtlinie können gesetzliche Krankenkassen seit dem 1. Juli 2024 regionale Verträge zum DMP mit Ärzt:innen schließen. Auf einem Workshop während des Kongresses der Deutschen Adipositas Gesellschaft (DAG) in Köln unter der Leitung von Prof. Dr. Matthias Blüher vom Universitätsklinikum Leipzig, wurde seitens der Teilnehmenden deutlich, dass der Gesetzgeber noch nicht die nötigen Weichen gestellt hat, damit das DMP künftig seine volle Wirkung entfalten kann.
Bisher kein regionaler Vertragsabschluss mit den Krankenkassen zum DMP erfolgt
Nach der Anerkennung als chronische Erkrankung war mit der Etablierung eines DMP bei vielen Behandelnden die Hoffnung verbunden, ihren Patient:innen einen Zugang zu den verfügbaren evidenzbasierten Therapiebausteinen ermöglichen zu können. Aber bislang fehlen gesetzlich notwendige Neuregelungen für die Erstattungsfähigkeit von Therapiebausteinen wie Ernährungsberatung, psychologischer Begleittherapie, medikamentöser Therapie und Nachsorge nach bariatrischen Operationen. Solange diese Anpassungen noch nicht erfolgt sind, stellt das DMP-Programm aus Sicht der Behandelnden nur einen ersten Schritt in eine strukturierte Regelversorgung von Menschen mit Adipositas dar. Und auch bei der Umsetzung hapert es noch: Beispielsweise wurde seitens der teilnehmenden Ärzt:innen die zentrale Rolle von Hausärzt:innen bei der Adipositasversorgung im DMP hervorgehoben und begrüßt. Allerdings stieß es auf allgemeine Kritik, dass bislang kein einziger regionaler Vertragsabschluss mit den Krankenkassen zum DMP erfolgt ist.
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Medikamentöse Adipositastherapie – Kein Platz im DMP?
Aus Sicht von Workshopleiter Prof. Blüher ist gerade die eingeschränkte Erstattungsfähigkeit
medikamentöser Behandlungen als kritisch zu bewerten. Für ihn entsteht so die Gefahr einer Zwei-Klassen-Medizin: „Indem die medikamentöse Therapie nicht im DMP abgebildet ist, vergeben wir uns die Chance, alle Therapiemöglichkeiten für Menschen mit Adipositas anzubieten. Dies wird zu einem Selektionsprozess führen, indem nur der das Medikament bekommt, der es sich leisten kann, und nicht unbedingt der, der es aus medizinischer Sicht benötigt.“
Die Erstattung medikamentöser Therapien wird sogar per Gesetz ausgeschlossen (2), obwohl die modernen für die Adipositasbehandlung zugelassenen Medikamente mittlerweile die von den Fachgesellschaften geforderten Zielwerte von 5 bis 10% Gewichtsreduktion übertreffen (3). So wurde im Falle des GIP/GLP-1-Rezeptor-Agonisten Tirzepatid eine
Gewichtsreduktion von bis zu 22,5% in der Zulassungsstudie beobachtet, was im Bereich operativer Verfahren wie dem Magenband und dem Schlauchmagen liegt (4). Zusätzlich gibt es Hinweise darauf, dass Inkretinanaloga positiv auf Folgeerkrankungen der Adipositas einwirken können, indem beispielsweise
kardiovaskuläre Risikoparameter verringert werden (3).