G-BA-Beschluss zu medizinischem Cannabis: Vorzug für Fertigarzneimittel
Seit rund 6 Jahren können Cannabinoide zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) verordnet werden (1). Die seitdem gesammelten Erfahrungen haben den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im März 2023 zu einer Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zu medizinischem Cannabis veranlasst. Mit dem G-BA-Beschluss wird der Stellenwert von cannabinoidbasierten Fertigarzneimitteln deutlich gestärkt: So ist nun „vor einer Verordnung von Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten zu prüfen, ob andere cannabishaltige Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen, die zur Behandlung geeignet sind (2).“ Zudem muss die Verordnung von Blüten begründet werden (2). Bei einem Pressegespräch beleuchteten Expert:innen die Hintergründe des G-BA-Beschlusses und seine Bedeutung für die Praxis am Beispiel des Cannabis-Fertigarzneimittels Nabiximols, das eine Zulassung für die Behandlung von Patient:innen mit Multipler Sklerose (MS) und assoziierter Spastik hat.
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