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Online Erklärung zur Organspende – Organspende-Register startet

Online Erklärung zur Organspende – Organspende-Register startet
© Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Seit 18. März 2024 nimmt das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende – kurz Organspende-Register – schrittweise seinen Betrieb auf. Zusätzlich zum Organspendeausweis und der Patientenverfügung steht damit eine digitale Möglichkeit zur Verfügung, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende festzuhalten. Bürger:innen können nun ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende online mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion, wie zum Beispiel dem Personalausweis, im Organspende-Register eintragen.
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Die Vorteile des Organspende-Registers

Online hinterlegte Erklärungen sind direkt auffindbar, können nicht verloren gehen und entlasten die Angehörigen, weil sich die Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende schnell ermitteln lässt. Der Eintrag im Register ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Die Daten werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. In den Entnahmekrankenhäusern dürfen nur dafür berechtigte Ärzt:innen sowie Transplantationsbeauftragte eine Abfrage im Organspende-Register durchführen. Voraussetzung hierfür ist die erfolgte Todesfeststellung der möglichen Spenderin oder des möglichen Spenders oder der Hirntod steht bei den betroffenen Personen unmittelbar bevor oder wird als bereits eingetreten vermutet.

Stufenweise Einführung des Organspende-Registers

Das Register nimmt seinen Betrieb schrittweise auf. In der 1. Stufe, ab dem 18. März 2024, kann die persönliche Erklärung zur Organ- und Gewebespende in das Organspende-Register eingetragen werden. In der 2. Stufe, ab Juli 2024, sind alle Entnahmekrankenhäuser an das Organspende-Register angeschlossen. Diese können nun die im Register hinterlegten Erklärungen abrufen. In der 3. Stufe ab Juli 2024 können Versicherte ihre Krankenkassen-App nutzen, in der sie sich mit der GesundheitsID identifizieren, um ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register festzuhalten. In der 4. Stufe (1. Januar 2025) erlangen auch Gewebeeinrichtungen Anbindung an das Register.
 
 

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© SewcreamStudio – stock.adobe.com

Organspendeausweis und Patientenverfügung bleiben weiterhin gültig

Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende kann weiterhin auch neben dem Organspende-Register im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder jeder weiteren schriftlichen Form festgehalten werden. Liegen mehrere Dokumente vor, so gilt immer das jüngste.

Wie funktioniert die online Erklärung zur Organspende?

Mit der ersten Stufe ab dem 18. März 2024 ist das Organspende-Register über die Webseite www.organspende-register.de zugänglich und die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende kann dort abgeben werden. Ab Juli bis spätestens September 2024 wird die Abgabe eine Erklärung auch über die App der Krankenkasse möglich sein. In beiden Fällen ist eine online Identifizierung mit dem Personalausweis und der integrierten Online-Ausweisfunktion (eID) nötig.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert
Welche Geräte und Dokumente sind für die Abgabe erforderlich? Welche Zugangswege gibt es? Wie funktioniert das Eintragen der Entscheidung im Organspende-Register? Welche Alternativen gibt es zum Organspende-Register? Diese und weitere Fragen beantwortet die BZgA auf ihrer Informationsseite zum Organspende-Register.

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)


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