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Praxismanagement

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Online-Termine: Vorteile für Patient:innen und Praxispersonal

In einer digitalisierten Welt erwarten Patient:innen zunehmend, dass auch Arztpraxen moderne, komfortable Lösungen anbieten. Laut der Umfrage „PraxisBarometer Digitalisierung 2023“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) möchten mehr als zwei Drittel der Patient:innen ihre Arzttermine online buchen. Allerdings bieten derzeit nur etwa ein Viertel der Arztpraxen diese Möglichkeit an (1). Die Online-Terminvergabe steigert jedoch nicht nur den Patientenkomfort, sondern bietet auch Vorteile für den Praxisbetrieb.
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Neue Ausgabe von „praxismanagement heute“ erhältlich

Eine neue Ausgabe von „praxismanagement heute“ ist da! Das Magazin für Digitalisierung und moderne Praxisorganisation berichtet darin über praxisrelevante Themen wie Strategien gegen Dauerstress und Tipps für den Umgang mit schwierigen Persönlichkeiten, Künstliche Intelligenz im Praxisalltag, Wege zur eigenen Website und mehr Homeoffice. Wichtig auch: Mitarbeiterführung mit Herz und neue Gesundheits-Apps (DiGA). Dazu erzählt eine Ärztin aus Berlin, warum sie ihr Gesundheitswissen gerne auf Social Media teilt. Speziell für MFA gibt es in der neuen Ausgabe Tipps für ein besseres Teambuilding und den Umgang mit Terminschwänzern. Außerdem erfahren Sie, wie man die Wirtschaftlichkeit der Praxis durch neue Abrechnungspositionen erhöhen kann.
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KI in der Arztpraxis: Was ist heute schon möglich? Was bringt die Zukunft?

Immer schneller dringt die Künstliche Intelligenz (KI) in alle Lebensbereiche vor. Auch in den Arztpraxen hält das selbstlernende System in allen Bereichen Einzug. Was die KI heute schon in den Praxen leistet und wie die Zukunft aussehen kann – darüber referiert PD Dr. Philip Rößler, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie und Spezialist für Kniechirurgie am Gelenkzentrum Mittelrhein, auf dem 34. Kongress des Berufsverbandes für Arthroskopie (BVASK) in Düsseldorf.
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DGOU gibt Positivliste mit unbedenklichen chirurgischen Tätigkeiten für schwangere Ärztinnen heraus

Die neue Positivliste der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) benennt über 40 chirurgische Tätigkeiten für schwangere Ärztinnen. Diese dürfen unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen von schwangeren Ärztinnen durchgeführt werden. Die Operationen sind mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar. Damit setzt die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft ihren Kurs fort, sich für die Weiterbildung und Karriere junger Chirurginnen einzusetzen. „Die Positivliste ist ein großer Erfolg für schwangere Ärztinnen in Weiterbildung und im Verlauf ihrer beruflichen Karriere. Denn die Frauen erhalten häufig pauschal ein betriebliches Beschäftigungsverbot, weil die vorhandenen Möglichkeiten in der Klinik nicht ausgeschöpft werden oder Unsicherheit besteht“, sagt DGOU-Präsident Prof. Andreas Seekamp. Ein Beitrag zur neuen Positivliste ist jetzt in der aktuellen Mitgliederzeitschrift Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten (OUMN) erschienen. Interessierte können sich zudem Rat auf der neu gestalteten Website von OPidS holen.
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Tipps für effektiven Datenschutz in der Arztpraxis

Die Themen Datenschutz und Datensicherheit beschäftigen mit zunehmender Digitalisierung im Gesundheitswesen immer mehr Praxisteams. Der jährlich am 28. Januar stattfindende Europäische Datenschutztag wird seit 2007 zum Anlass genommen, dafür zu sensibilisieren, welche Rechte und Pflichten in Bezug auf Datenverarbeitung in Europa gelten. Um Unsicherheiten im Umgang mit neuen Technologien beizulegen, hilft ein Überblick über die wichtigsten Bereiche, in denen sensible Gesundheitsdaten verarbeitet oder verwendet werden.
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App garrioCOM: Kommunikation zwischen Arztpraxis und Patient:innen

Am 15. Januar ist die App garrioCOM gestartet, die mit Unterstützung der Vertragspartner des AOK Haus- und Facharztprogrammes in Baden-Württemberg entwickelt wurde. Der von Praxisteams mitentwickelte DSGVO-konforme Messenger ermöglicht eine sichere und zeitsparende Kommunikation von dem Patient:innen und Praxen profitieren. Die App enthält einfache und verständliche Anforderungsformulare, unter anderem für Termine, AU-Bescheinigungen oder Überweisungen. Patient:innen können so einfach und schnell ihr Anliegen schildern. Das Praxisteam wird entlastet, da es nicht jede Anforderung telefonisch entgegennehmen muss.
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Neue Ausgabe von Praxismanagement erhältlich

Eine neue Ausgabe von „praxismanagement heute“ ist da! Das Magazin für Digitalisierung und moderne Praxisorganisation berichtet darin über praxisrelevante Themen wie Softwarewechsel, Steuervorteile für Mitarbeitende und Sicherheitsstandards beim Cloud-Computing. Auch die Einordnung von Gesundheits-Apps (DiGA), Abrechnungstipps sowie die Vorteile von Netzwerken und NewWork werden hier beleuchtet. Für MFA berichtet die zweite Ausgabe in diesem Jahr über die Pluspunkte digitaler Kalender, Kommunikationstipps für zufriedenere Patient:innen, Notfallmaßnahmen bei Stromausfällen und Besonderheiten des E-Rezepts.
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Schwere Hämophilie A: Entscheidungshilfe für Patient:innen

Die erste deutschsprachige Entscheidungshilfe für Patient:innen mit Hämophilie A und deren Angehörige steht ab sofort kostenfrei online zur Verfügung. Das evidenzbasierte Tool bietet laienverständliche Informationen und motiviert Betroffene, sich aktiv in Behandlungsentscheidungen einzubringen. Die Einbeziehung der Patient:innen in die Therapieentscheidung (Shared Decision Making) kann als patientenzentrierter Ansatz die Arzt-Patienten-Kommunikation während des Behandlungsprozesses fördern.
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Was Menschen über die elektronische Patientenakte denken

Die elektronische Patientenakte (ePA) steht gesetzlich Versicherten in Deutschland seit Januar 2021 zur Verfügung. Trotzdem wird sie bislang kaum genutzt. Forschende der Ruhr-Universität Bochum, der Leibniz Universität Hannover und des Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit CISPA zeigen anhand einer Interviewstudie, dass es viele Missverständnisse rund um die digitale Infrastruktur gibt, auf der die Akte basiert – beispielsweise darüber, wer welche Daten einsehen kann. Vor allem die Rolle der Krankenkassen sorgt für Skepsis.
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Halbzeit für die BMBF-Förderphase der „Initiative Deutscher Forschungspraxennetze – DESAM-ForNet“

Mit der „Initiative Deutscher Forschungspraxennetze – DESAM-ForNet“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2020 den bundesweiten Aufbau von Forschungsinfrastruktur im hausärztlichen Setting. Zur Hälfte der Projektlaufzeit gibt es sehr gute Ergebnisse: Zahlreiche Forschungsprojekte sind angelaufen; die Zusammenarbeit von 6 regionalen Forschungspraxennetzen (mit 25 Universitätsstandorten und 1.360 Forschungspraxen) wurde ausgebaut; neue Forschungspraxen im hausärztlichen Setting kamen dazu; gemeinsame Standards und Qualifizierungsangebote wurden entwickelt. Auch für die 2. Hälfte der Förderphase hat die Initiative noch viel vor, um die hausärztliche Versorgung durch eine starke Forschungsinfrastruktur weiter zu stärken.
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Was Ärzt:innen gegen Fachkräftemangel tun können

Die Suche nach neuen Mitarbeiter:innen im Gesundheitswesen gestaltet sich oft schwierig. 85% der Ärzt:innen bewerten die regionale Verfügbarkeit von medizinischen Fachangestellten (MFA) als schlecht. Aus diesem Grund wird das Thema Personalbindung immer wichtiger. Welche Kompetenzen und Maßnahmen dabei gefragt sind, darüber diskutierten Experten in einem Webinar zum Thema Personalmangel im Gesundheitswesen.
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DiGA-Verordnungen: Ärzteschaft in ihrer Therapiehoheit bestärkt

Immer wieder hatten sich in den vergangenen Monaten Krankenkassen an ihre Versicherten gewendet und ärztliche DiGA-Verordnungen entweder abgelehnt oder von Ärzt:innen Begründungen für die Verordnung verlangt. “Die Bereitstellung von DiGA-Freischaltcodes für Patient:innen wurde durch einzelne Krankenkassen unnötig verzögert oder gar verwehrt”, berichtet Dr. Philip Heimann, Gründer und Geschäftsführer von Vivira Health Lab. Nun hat sich das Bundesamt für Soziale Sicherung in einem Schreiben an alle bundesunmittelbaren Krankenkassen klar über die Gesetzeslage geäußert: Für DiGA mit ärztlicher Verordnung gilt die Therapiehoheit der Ärzt:innen und der Versorgungsanspruch der Patient:innen. DiGA mit ärztlicher Verordnung unterliegen keinem Genehmigungsvorbehalt durch die Krankenkassen. Entsprechend dürfen sich die Krankenkassen der unverzüglichen Bereitstellung von DiGA-Freischaltcodes auch nicht verwehren. “Dies ist ein wichtiges Signal für DiGA-verordnende Ärzt:innen und Patient:innen mit DiGA-Rezept in Deutschland”, so Dr. Philip Heimann.
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Digitale Akutsprechstunde – Vorteile der hybriden Patient:innenbehandlung

Seit dem 21.04.2023 können Patient:innen der allgemeinmedizinischen Praxis MVZ Lichtenberg die Akutsprechstunde nicht nur wie bisher gewohnt in der Praxis, sondern jetzt auch täglich digital über die Doktor.De-App besuchen – und sprechen dabei mit ihrem sie normalerweise in der physischen Praxis behandelnden Arzt. Das Angebot der telemedizinischen Akutsprechstunde soll nach einer Evaluierungsphase auf weitere Arztpraxen ausgeweitet werden.
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