Donnerstag, 21. November 2024
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Praxismanagement

In 4 Schritten zur elektronischen Patientenakte

In 4 Schritten zur elektronischen Patientenakte
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach möchte, dass mehr Menschen die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Viele wissen aber gar nicht, wie sie die überhaupt einrichten. Hier kommt eine Anleitung für Patient:innen und Ärzt:innen.
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Nur von wenigen Versicherten genutzt – Wie wird die ePA eingerichtet?

Alle Befunde an einem digitalen Ort statt Zettelwirtschaft: Das ist der Grundgedanke hinter der elektronischen Patientenakte. Aber: Bislang nutzt nur ein Bruchteil der Versicherten das Angebot. Wie richtet man die ePA ein?
 
  1. ePA-App der jeweiligen Krankenkasse downloaden: Um die ePA zu nutzen, braucht es die dafür vorgesehene App der jeweiligen Krankenkasse. Wer nicht weiß, wie diese App heißt, findet den Namen in einer Liste der Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin. 
  2. ePA bei der Krankenkasse beantragen: Um die ePA nutzen zu können, muss man sich bei seiner Krankenkasse für die Nutzung registrieren. Das Vorgehen kann sich von Kasse zu Kasse leicht unterscheiden.
  3. Registrierung in der ePA-App: In aller Regel bietet die Krankenkasse dafür eine Anleitung an. Da in der ePA sensible Gesundheitsdaten verwahrt werden, muss der Login besonders sicher ablaufen. Hat man eine neue, NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN, kann man sie für die Anmeldung nutzen. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit einer 2-Faktor-Authentifizierung (2FA). Der 1. Faktor ist die Gerätebindung, die App läuft also nur auf einem Gerät. Darüber hinaus sorgt ein 2. Faktor für Sicherheit, zum Beispiel ein biometrischer Schlüssel wie FaceID auf Apple-Geräten.  
  4. Daten in die ePA ablegen: Wer nun in die Arztpraxis geht, kann darum bitten, dass aktuelle Befunde, Arztbriefe oder Laborwerte oder auch ältere Dokumente in der ePA abgelegt werden. Übrigens: Auch Mutterpass, Impfausweis und Zahnbonusheft können dort in digitaler Form gespeichert werden. Die ePA lässt sich aber auch von den Patient:innen selbst befüllen. Arztbriefe, die man nur auf Papier hat, kann man einscannen und hochladen.
 
 

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Die Patient:innen legen selbst fest, wer Zugriff auf die ePA hat

Außerdem kann man entscheiden, ob man bestimmten Arztpraxen, Krankenhäusern oder auch Apotheken jeweils Zugriff auf bestimmte Dokumente der ePA gewähren möchte, so die Gematik. Dabei lässt sich auch einstellen, dass die Berechtigung nach einer festgelegten Zeit abläuft.

ePA kann auch ohne Internet-fähige Geräte genutzt werden

Wer kein Smartphone, Tablet oder PC/Laptop besitzt oder die App aus anderen Gründen nicht nutzen will, kann die ePA – mit eingeschränkten Funktionen – trotzdem nutzen. Dafür muss die ePA schriftlich bei der Krankenkasse beantragt werden. Beim nächsten Arztbesuch wird sie aktiviert. Danach können nur die Arztpraxen, nicht die Patient:innen selbst, Dokumente einstellen und einsehen. Dafür wird die elektronische Gesundheitskarte mit PIN benötigt.

Quelle: dpa


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