Was sind DiGA?
Obwohl DiGA in aller Munde sind, wissen viele (potentielle) Nutzer:innen, aber auch Behandelnde nicht genau, was DiGA eigentlich sind. In aller Kürze:
DiGA sind medizinische Apps und Web-Anwendungen. Sie sollen Sie und Ihre Patient:innen dabei unterstützen, Krankheiten zu erkennen und zu therapieren und ein gesundes Leben zu führen.
Das Wichtigste zu DiGA in Kürze
- Nicht jede App ist eine DiGA, sie muss zertifiziert sein
- Verschreiben können Sie eine DiGA über Muster 16 bei entsprechender Diagnose
- Wenn die Diagnose bereits gestellt wurde, können Ihre Patient:innen auch direkt bei ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen.
Welche Voraussetzungen muss eine DiGA erfüllen?
Nicht jede vorgeblich
medizinische App oder Web-Anwendung ist aber eine DiGA. Um als solche zu gelten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- CE-Zertifizierung
- Hauptfunktion beruht auf digitaler Technologie, die einen medizinischen Zweck erfüllt
- Unterstützung bei Diagnose, Überwachung, Therapie oder Linderung einer Krankheit / Verletzung / Behinderung
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DiGA in der Hausarztpraxis – Wie sie funktionieren, was sie leisten
Erschienen am 01.04.2022 • Was leisten DiGA? Wie funktionieren sie? Und welche eignen sich für die Hausarztpraxis? Wir erklären die Zusammenhänge und stellen ausgewählte Beispiele vor!
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Wie werden DiGA verordnet?
Möchten Ihre Patient:innen eine DiGA nutzen, stehen ihnen 2 Optionen offen:
- Die Behandelnden stellen ein Rezept aus.
- Die Patient:innen stellen direkt bei ihrer Krankenkasse einen Antrag.
Rezept durch die Behandelnden
Für die Verordnung durch Ärzt:innen muss das Muster 16 verwendet werden – Voraussetzungen: Es liegt eine medizinische Indikation vor und das Gebot der Wirtschaftlichkeit nach § 12 SGB V ist erfüllt.
Ein Beispiel: Zur Behandlung der Adipositas steht die App „Zanadio“ zur Verfügung. Sie können Sie aber nur verschreiben, wenn Sie bei Ihrem Patienten oder Ihrer Patientin einen BMI zwischen 30 und 40 diagnostiziert haben. Haben Sie ein Rezept ausgestellt, reichen die Patient:innen es bei ihrer Krankenkasse ein und erhalten einen Freischaltcode.
Antrag bei der Krankenkasse
Sofern bereits eine entsprechende Indikation dokumentiert ist, können die Patient:innen den Antrag auch direkt bei ihrer Krankenkasse einreichen. Nachdem geprüft wurde, ob ein Leistungsanspruch besteht, werden die Kosten übernommen.
Ein Beispiel: Sie haben einer Patientin/einem Patienten bereits einen Typ-2-Diabetes diagnostiziert. Die Diagnose wurde an die Krankenkasse übermittelt. Der/die Patient/in kann bei der Krankenkasse direkt einen Antrag für „Esysta“ stellen.