Freitag, 22. November 2024
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Bundesärztekammer aktualisiert Handreichung „Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien“

Bundesärztekammer aktualisiert Handreichung „Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien“
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Die Nutzung sozialer Medien gehört für viele Ärzt:innen, Medizinstudierende sowie Patient:innen mittlerweile zum Alltag. Soziale Medien können eine sinnvolle Ergänzung zum direkten Gespräch zwischen Ärzt:innen und Patient:innen sein. Wichtig ist jedoch, dass bei der Nutzung sozialer Medien stets die ärztliche Schweigepflicht und der Datenschutz beachtet werden.
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BÄK will Ärzt:innen und Studierende für die Kommunikation über soziale Medien sensibilisieren

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat ihre Handreichung für Ärzt:innen in sozialen Medien aktualisiert, um Ärzt:innen sowie Medizinstudierende für die Besonderheiten der Kommunikation über soziale Medien zu sensibilisieren. Anhand von konkreten Fallbeispielen will die BÄK auf Probleme hinweisen, die sich im Umgang mit den sozialen Medien ergeben können, und Lösungsvorschläge anbieten.
 
 

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Direktes Gespräch mit Patient:innen soll auch in Zukunft im Zentrum stehen

„Werden die Regeln beachtet, spricht nichts gegen eine breitere Nutzung sozialer Medien – im Gegenteil. Ärzt:innen werden ihr Kommunikationsverhalten sicherlich an ihre Patient:innen anpassen müssen“, erläutert Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“. In den sozialen Medien findet bereits heute ein großer Teil der Kommunikation statt. Damit gewinnen diese Kanäle auch für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung an Bedeutung. „Im Zentrum aber wird auch in Zukunft das direkte Arzt-Patient-Gespräch stehen, da es den Patient:innen ein Höchstmaß an Vertraulichkeit garantiert“, so Bodendieck. Die Herausforderung besteht darin, dieses Vertrauen auch in Zukunft zu erhalten.

Datenschutz und Sicherheit müssen bei der Nutzung von sozialen Medien gewährleistet werden

„Der Austausch über soziale Medien kann das Arzt-Patient-Verhältnis auch ungünstig beeinflussen und mit datenschutzrechtlichen Problemen und weiteren juristischen Fragestellungen einhergehen“, sagt PD Dr. Peter Bobbert, ebenfalls Co-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses. Ärzt:innen müssten sich dieser Gefahren bei der Nutzung sozialer Medien bewusst sein und sollten daher alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit der Arzt-Patienten-Beziehung und des Datenschutzes ergreifen. „Bei sozialen Medien wird oft unterschätzt, wie schnell sich einzelne Informationen verbreiten und diese absichtlich falsch verstanden oder noch nach Monaten und Jahren einen sogenannten Shitstorm auslösen können“, erklärt Bobbert.

Zur aktualisierten Handreichung „Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien“ der Bundesärztekammer gelangen sie hier.

Quelle: Bundesärztekammer


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