Berlin-Brandenburg ist Modellregion für das E-Rezept
Am 1. Juli 2021 ging das E-Rezept in die Testphase. In der Modellregion Berlin-Brandenburg sollen praktische Erkenntnisse gesammelt und der ein oder andere Stolperstein aus dem Weg geräumt werden, bevor das
E-Rezept beim großen Take-off im 4. Quartal des Jahres bundesweit eingeführt und ab 1. Januar 2022 bundesweit verpflichtend wird. Zunächst wird nur das rosafarbene Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente als E-Rezept umgesetzt.
Vom Papier auf den Speicherchip: E-Rezpt soll sicherer und kosteneffizienter sein
Es bildet das Pendant zur klassischen papiergebundenen Verschreibung von Arznei- und Heilmitteln. Der verschreibende Arzt bindet die Informationen dabei auf ein Trägermedium oder ein zentrales Informationssystem. Die Partner im Gesundheitssystem können die Informationen auslesen und weiterverarbeiten. Ziel ist es, den gesamten Prozess von der Verschreibung über die Einlösung bis zur Abrechnung des Rezepts schneller, flexibler, kosteneffizienter und sicherer zu gestalten. Aber kann das gelingen?
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Ist das E-Rezept schneller als das Papier-Rezept?
Was die Geschwindigkeit angeht, dürften kaum Zweifel bestehen: Das E-Rezept birgt mit Sicherheit ein großes Potential, sämtliche Prozesse zu beschleunigen – nicht nur abstrakt-theoretisch, sondern ganz konkret. So entfällt die Zeit, das Rezept auszudrucken und per Hand zu unterschreiben. Arzneimittel werden noch während des Verschreibens elektronisch bestellt. Bei der Online-Bestellung wird das Rezept unmittelbar zugesendet. Der Abrechnungsprozess mit der Krankenkasse geht schneller, weil der Beleg direkt elektronisch eingereicht wird. Das Rezept wird binnen Minuten versendet, die 1-Tages-Untergrenze durch die Post entfällt.
Ist das E-Rezept flexibler als das Papier-Rezept?
Die höhere Geschwindigkeit mündet natürlich auch in mehr Flexibilität, als sie die papiergebundene Version bietet. Das alte mephistophelische Credo des „Denn, was man schwarz auf weiß besitzt / Kann man getrost nach Hause tragen“ ist überholt, zumindest mangelt es an der Möglichkeit, das „Schwarze“ aktuell zu halten, muss doch beim Papierrezept dafür ein neues ausgestellt werden. Sein elektronisches Pendant hingegen kann jederzeit kurzfristig aktualisiert werden. Auch eine Zu- oder Nachbestellung ist auf dem digitalen Weg viel leichter zu verwirklichen.
Ist das E-Rezept günstiger als das Papier-Rezept?
Klingt also erstmal gut, aber was bedeutet dieses „Höher-schneller-weiter“ für die Kosten?
Auf den ersten Blick eine enorme Senkung. Bei der Abrechnung mit den Krankenkassen wird eingespart, Portokosten fürs Anfordern des Rezepts, Versand und Leistungsabrechnung fallen bequemerweise weg, genauso wie die Ausgaben für die Archivierung der Papierbelege. Außerdem spart man sich künftig – so zumindest in der Theorie – die Kosten für den Rezeptbetrug. Dem stehen aber gewaltige Investitionskosten gegenüber, die Ärzte, Krankenkassen und Apotheker erst einmal aufbringen müssen. Unterm Strich bedeutet das: Eines Tages wird es sich rechnen, aber bis dahin wird es noch geraume Zeit dauern.
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Schützt das E-Rezept sensible Daten?
Und dann führt die Thematik natürlich unweigerlich zur Frage, wie es denn um den Datenschutz stehe. Schließlich handelt es sich um hochsensible Daten. Spätestens seit der Versandgigant Amazon angekündigt hat, Lizenzen erwerben zu wollen, stehen Datenschützer auf dem Plan und fordern Nachbesserungen.
Die
gematik GmbH will die Daten verschlüsselt auf den Servern der Telematikinfrastruktur speichern. Die Daten sollen nur durch den QR-Code auf dem E-Rezept lesbar sein. Was in der Theorie nach einer Lösung gilt, wurde bereits 2019 vom CCC (Chaos Computer Club) ad absurdum geführt. Den Sicherheitsforschern gelang es nach eigenen Angaben ohne größere Hindernisse, das System zu infiltrieren und gültige Praxisausweise und Gesundheitskarten zu erstellen. Eine End-zu-End-Verschlüsselung wird es trotzdem nicht geben. Auch hat die DSK (Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) eine eindeutige gesetzliche Regelung für die Verantwortlichkeit der gematik GmbH gefordert, ohne Erfolg. Im Klartext bedeutet das: Wenn etwas schiefgeht, kann niemand zur Verantwortung gezogen werden.
Wie funktioniert das E-Rezept?
Unterm Strich gibt es also noch reichlich Nachbesserungsbedarf, das E-Rezept bietet aber hinsichtlich Schnelligkeit und Flexibilität eindeutige Vorteile. Bleibt die Frage, wie es sich auf Ihren Alltag auswirken wird.
Vom Ausstellen über das Einlösen bis zur Abrechnung des E-Rezepts
Künftig sollen Sie mit Ihrer Praxissoftware ein E-Rezept erstellen können. Die Signatur wird elektronisch erstellt und in der Telematikinfrastruktur – den Anschluss sollten Sie seit September 2019 besitzen – verschlüsselt. Ihr Patient kann entscheiden, ob er sein Rezept auf seinem Smartphone oder ausgedruckt erhalten möchte. In der Apotheke wird der QR-Code ausgelesen. Von dort gelangen die Informationen über ein Rechenzentrum an die Krankenkasse. Treten Probleme auf, wenden Sie sich an die gematik GmbH. Aber Vorsicht: Die juristische Verantwortung ist (noch) nicht geklärt! Achten Sie also immer darauf, dass Sie alle Vorschriften zum Datenschutz penibel einhalten!
Das Problem mit der Signatur beim E-Rezept
Um ein E-Rezept auszustellen, müssen Sie jedes Mal eine qualifizierte Signatur benutzen. Um es für den Arzt ein wenig komfortabler zu gestalten, sollen mit einer PIN mehrere Dokumente auf einmal signiert werden können. Als Grundgedanke gut, taugt sie aber in der Praxis wenig. Denn, sobald Sie das Sprechzimmer wechseln, um dort ein neues E-Rezept zu signieren, müssen Sie eine erneute Freischaltung vornehmen.
Leider wurde es bislang auch versäumt, daran zu denken, dass Ärzte nicht nur statisch in ihren Praxen sitzen, sondern hin und wieder auch mobil sind. Bei mobilen Kartenterminals stößt das System an seine Grenzen. Beim Hausbesuch oder im Krankenwagen können die Datensätze nicht gelesen werden.
Das Problem mit dem eHBA beim E-Rezept
Damit Sie in den Genuss der Komfort-Signatur kommen, brauchen Sie aber zuallererst einen E-Arztausweis (eHBA). An den zu kommen, scheint eine eigene Kunstform zu werden – mit Lieferzeiten von 8 bis 10 Wochen, einem äußerst komplexen und widersprüchlichen System zur Freischaltung und massiv überlaufenden Hotlines bei den Kartenherausgebern, ist der Antrag für Ihren Ausweis ein Punkt auf Ihrer To-do-Liste, den Sie baldmöglichst angehen sollten.
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Wird das E-Rezept funktionieren?
Was wird das also nun mit dem E-Rezept – ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung kompletter Digitalisierung des Gesundheitswesens oder ein totaler Reinfall, der den Alltag von Ärzten, Patienten und Krankenkassen ins Chaos stürzen wird?
Die Antwort liegt irgendwo in der Mitte. Im Lichte der massiven Überlastung, die durch die Corona-Pandemie entstanden ist, hätte es sicherlich bessere Zeitpunkte gegeben, ein vergleichsweise reibungslos funktionierendes System auf den Kopf zu stellen. Auch weil schon im Frühjahr 2020 selbst dem größten Optimisten klar war, dass SARS-CoV-2 seine viralen Klauen noch für lange Zeit in das deutsche Gesundheitssystem schlagen würde, hätte Jens Spahn mit ein wenig mehr Umsicht die Einführung vertagen können.
Da die angerollte Maschinerie nun einmal nicht mehr zu stoppen ist, heißt es „Augen zu und durch!“. Bis alles reibungslos funktioniert, wird es sicherlich einige Ärgernisse zu überwinden gelten, vor allem in Hinblick auf die Praktikabilität des Systems. Dass eine Modellregion zunächst eine Testphase durchläuft, war eine kluge Idee, wie schnell die daraus gewonnenen Erkenntnisse dann auch umgesetzt werden, steht auf einem anderen Blatt.
Da das E-Rezept aber so oder so kommen wird, die Einführung nicht mehr aufzuhalten ist und die holprige Initialphase auf alle Beteiligten zukommt – kurz, weil die Digitalisierung des Gesundheitswesens längst chronifiziert ist – sollten Sie dennoch optimistisch bleiben. Gerne auch chronisch.