DEGAM: Zugangs- und Nutzungskonzept der ePA wenig praxistauglich
Seit 2021 steht die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung, um personenbezogene Gesundheitsdaten zusammenzufassen und gebündelt zugänglich zu machen. Außerdem sollen die Daten auch für die wissenschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen. Allerdings ist die Nachfrage der Patient:innen bisher aus verschiedenen Gründen sehr überschaubar. In die Debatte um die Weiterentwicklung der ePA bringt sich die DEGAM nun mit einem neuen Positionspapier ein. Darin wird das bisherige Zugangs- und Nutzungskonzept als wenig praxistauglich kritisiert. Gleichzeitig werden konkrete Vorschläge zur Verbesserung gemacht.
Mängel an der praktischen Umsetzung der ePA
Die Hausarztpraxis der Zukunft steht vor großen Herausforderungen: Es werden mehr und vor allem komplexer kranke Menschen hausärztlich versorgt werden müssen. Die ePA kann hierbei an zentraler Stelle stehen: Angesichts der zunehmenden Spezialisierung in der Medizin ist es heute wichtiger denn je, dass die Hausärzt:innen als zentrale Instanz den Überblick über alle Behandlungsschritte bei anderen Fachdisziplinen behalten. „Theoretisch eignet sich die ePA sehr gut dafür, die medizinische Versorgung zu verbessern: alle relevanten Patient:innendaten werden an einer Stelle zusammengeführt und stehen auch im Notfall sofort zur Verfügung. Praktisch werden diese Vorteile momentan jedoch nicht eingelöst“, sagt Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM. „Wenn die ePA mit aktuellen, verlässlichen und umfassenden Daten gefüllt ist, ist das auch ein guter Schutz vor Über-, Unter- und Fehlversorgung. Wir brauchen solche ressourcenschonenden Konzepte, um unnötige medizinische Maßnahmen zu vermeiden.“
Verbesserungsvorschläge der DEGAM: strukturierte Datenübertragung, standardisierte Ablage und einheitlicher Startbildschirm
In ihrem Positionspapier listet die DEGAM konkrete Verbesserungsvorschläge auf. Diese beinhalten u.a. eine strukturierte Datenübertragung (aus und in die hausärztliche Praxissoftware), um Daten nicht manuell übertragen zu müssen, eine standardisierte Ablage mit Filter-, Sortier- und Suchmöglichkeiten für mehr Übersichtlichkeit und ein einheitlicher Startbildschirm für die wichtigsten Informationen.
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ePA: Datenschutz als wichtiger Punkt des DEGAM-Positionspapiers
Das oft kontrovers diskutierte Thema
Datensicherheit und -schutz spielt im DEGAM-Positionspapier ebenfalls eine wichtige Rolle: Um unbefugte Zugriffe auf die ePA zu verhindern, muss es ein höchstmögliches Schutzkonzept geben sowie klare Haftungsregelungen und Sanktionen für möglichen Datenmissbrauch. Klar ist für die DEGAM auch, dass die Patient:innen im Rahmen ihres Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung dauerhaft die Verfügungsgewalt über alle personenbezogenen Gesundheitsdaten, die in der ePA zusammengefasst sind, haben müssen.
Rechtsverbindliche Regeln zur wissenschaftlichen Auswertung der ePA-Daten
Im Positionspapier setzt sich die DEGAM auch mit Regelungen zur wissenschaftlichen Begleitung der ePA sowie mit der Auswertung von Patient:innendaten zur wissenschaftlichen Nutzung auseinander und spricht sich für rechtsverbindliche und praktikable Regeln zur wissenschaftlichen Auswertung der Daten aus. So müssen zum Beispiel Datenfelder vollständig, transparent und einheitlich gestaltet sein. Außerdem muss es für die Forschenden Rechtssicherheit bei der Nutzung von ePA-generierten Daten geben.
Nutzung der ePA soll wissenschaftlich evaluiert werden
Für die evidenzbasierte Evaluation der Akzeptanz der Nutzer:innen macht die DEGAM ebenfalls Vorschläge: „Es ist sinnvoll, die Nutzung der ePA wissenschaftlich zu begleiten. Damit können Rückschlüsse auf bestehende Barrieren oder Umsetzungsdefizite gezogen werden. So lässt sich die ePA für die Zukunft weiterentwickeln, damit sie nicht weitere 2 Jahre nahezu ungenutzt bleibt“, kommentiert Pascal Nohl-Deryk, Sprecher der Sektion Digitalisierung der DEGAM, in der das Positionspapier federführend erarbeitet wurde.