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Schwerpunkt Juli 2023

Die ePA in der medizinischen Praxis: Bewertungen, Herausforderungen und Verbesserungen

von David Meier

Die ePA in der medizinischen Praxis: Bewertungen, Herausforderungen und Verbesserungen
© momius – stock.adobe.com
Der Referentenentwurf zum Digital-Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums sieht eine Verbesserung der digitalen Strukturen des Gesundheitssystems in Deutschland vor. Eine zentrale Rolle nimmt darin die elektronische Patientenakte (ePA) ein, die die Krankenkassen allen Versicherten, die nicht aktiv widersprechen, bis Januar 2025 zur Verfügung stellen sollen (Opt-Out Regelung). Ziel ist es, dass die ePA Daten zur Medikation, zu Laborbefunden, für den medizinischen Notfall und aus stationären Behandlungen enthalten soll. Doch wie wird die ePA von Ärzt:innen in der Praxis bewertet und welche Verbesserungen sind aus Sicht der Behandelnden noch nötig?
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ePA: Einfacher Zugriff auf medizinische Information

Seit dem Jahr 2021 haben gesetzlich Versicherte den Anspruch, eine ePA bei ihrer Krankenkasse zu beantragen. Bei der ePA handelt es sich um eine digitale Version der herkömmlichen Patientenakte. Sie dient der Speicherung und Verwaltung medizinischer Informationen wie Diagnosen, Befundberichte, Medikationspläne und Laborwerte. Ziel ist es, den medizinischen Informationsaustausch zwischen verschiedenen Gesundheitseinrichtungen zu erleichtern und die Versorgungsqualität für Patient:innen zu verbessern. Ärzt:innen können durch den Einsatz der ePA schneller und einfacher auf relevante medizinische Informationen zurückgreifen, was die Behandlungsplanung und -durchführung unterstützt.
 

Was beinhaltet die elektronische Patientenakte?

Seit 2021 enthält sie medizinische Informationen wie Befunde, Therapiemaßnahmen, Medikationspläne und Notfalldaten. Ab 2022 wurden zusätzlich Zahn-Bonusheft, Untersuchungsheft für Kinder, Mutterpass, Impfdokumentation und weitere Krankenkassendaten integriert. Ab 2023 kamen Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) und aus der pflegerischen Versorgung, eRezepte, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAUs) und weitere behandlungsbezogene Informationen hinzu.

ePA bindet Patient:innen aktiv ein

Darüber hinaus haben Patient:innen die Möglichkeit, selbst Einsicht in ihre ePA zu nehmen und sich so aktiv an ihrer medizinischen Versorgung zu beteiligen. Die Patient:innen entscheiden, ob und wie sie die Akte nutzen und wem sie welche Daten zur Verfügung stellen möchten. Außerdem legen Sie fest, welche Dokumente auf der ePA zu speichern und welche zu löschen sind. Ärzt:innen dürfen nur mit Einwilligung der Patient:innen auf die ePA zugreifen und können Dokumente aus ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) für die ePA bereitstellen. Bei den Daten in der ePA handelt es sich um Kopien der Daten aus dem PVS; die Primärdokumentation in der Praxis bleibt unangetastet. Weder Krankenkassen noch Betreiber der ePA können auf das PVS der Praxis oder die Daten der ePA zugreifen (1).
 
 

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Erschienen am 10.03.2023Wie bekomme ich die ePA? Und wie wird sie eingerichtet? Diese Fragen stellen sich viele Versicherte. Antworten darauf erhalten Sie hier!

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Nur 1% der Versicherten nutzt die ePA

Bis Mai 2023 hatten von der ePA gerade einmal 690.000 Versicherte – weniger als 1% aller Versicherten – Gebrauch gemacht. „In der bisherigen Form ist die ePA nicht der erhoffte Game Changer, da sie kaum verbreitet und auch noch zu unbekannt ist“, sagt PD Dr. Sebastian Spethmann, Vorsitzender der DGIM-AG Digitale Versorgungsforschung. Dies soll das aktuell in Bearbeitung befindliche Digital-Gesetz nun ändern. Der Referentenentwurf weist der ePA eine zentrale Rolle zu und sieht eine Opt-out-Regelung sowie eine größtenteils automatisierte Befüllung mit strukturierten Daten vor, angefangen beim digitalen Medikationsplan. Bis zum 15. Januar 2025 haben die Krankenkassen Zeit, ihren Versicherten eine ePA zur Verfügung zu stellen, so der Entwurf des Digital-Gesetzes (2).
 

Was bedeutet Opt-Out bei der ePA?

Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen ihren Versicherten künftig automatisch eine ePA zur Verfügung. Personen, die keine ePA erhalten möchten, können dem widersprechen. Die Umsetzung des Opt-Out-Verfahrens ist für Januar 2025 geplant.

Potenzielle Vorteile der ePA für Akut- und Notfallmedizin

Im Rahmen einer Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) diskutierten Verantwortliche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), von Universitätskliniken und Krankenkassen den Gesetzentwurf und die Umsetzbarkeit der ePA in der ärztlichen Praxis. Dabei ging Dr. Harald Dormann, Chefarzt der Zentralen Notaufnahme in Fürth, auf die Vorteile und Herausforderungen der ePA aus Sicht der Notaufnahme und Kliniken ein. „70% der medizinischen Notfälle werden zwischen 16 Uhr und 8 Uhr morgens und am Wochenende eingeliefert. Das heißt in solchen Fällen gibt es keinen direkten Ansprechpartner“, so Dormann. Durch einen sofortigen Zugriff auf medizinische Informationen, so wie in der ePA vorgesehen, kann dieses Problem gelöst und eine umfassende und schnelle Diagnosestellung ermöglicht werden. Außerdem führt die Tatsache, dass alle Behandelnden auf die gleichen Informationsquellen zugreifen, zu einer effizienteren Zusammenarbeit, wodurch auch Zeit und Kosten eingespart werden können.

Herausforderung bei einer optimalen Umsetzung der ePA für die Notfallmedizin

Diesen Vorteilen stehen jedoch auch einige Herausforderungen gegenüber, die es für eine effizientere Umsetzung zu lösen gilt. Diese betreffen vor allem die IT-Infrastruktur und Datenschutzbedenken. Gerade in der Notaufnahme kann die Sicherheit der Patientendaten nicht immer gewährleistet werden. Eines der Kernthemen der ePA, welche noch weiter entwickelt werden müssen, ist aus Sicht von Dr. Dormann die Dateninteroperabilität. Die Patientendaten müssen so aufbereitet werden, dass man mit ihnen in Praxisverwaltungssystemen (PVS) und Krankenhausinformationssystemen (KIS) direkt weiter arbeiten kann, ohne, dass ein erhöhter Dokumentationsaufwand entsteht. Besonders für die Notfallmedizin ist ein Hauptrisiko, dass die Dokumentation von medizinischen Abläufen auf der ePA über verschiedene Systeme (PVS, KIS, DiGAs, Gesundheitskarte) abläuft und in einer Notfallsituation unklar ist, welche Daten aktuell sind. Ein weiteres Risiko ist, dass die Dokumente auf der ePA unübersichtlich abgespeichert sind und die Dokumente aufgrund der notwendigen Verschlüsselung nicht durchsuchbar sind. Aktuell steht kein Rechercheinstrument zur strukturierten Durchsuchung zur Verfügung. Aus der Sicht der Notaufnahme ist dies aber notwendig, um Informationen wie Kontraindikationen und Allergien möglichst schnell zu finden.
 

Was versteht man unter Dateninteroperabilität?

Dateninteroperabilität soll sicherstellen, dass Daten von einem System in ein anderes übertragen und korrekt interpretiert werden können, ohne dass Informationen verloren gehen oder unverständlich werden. Dies erfordert die Verwendung gemeinsamer Datenstandards, semantischer Vereinbarungen und technischer Schnittstellen, um die Kompatibilität und Interaktion zwischen Systemen zu gewährleisten.

Kernanforderungen der ePA: Praktikabilität und funktionierende Technik

„Die ePA soll mehr werden als die klassische Patientenakte“, sagte Dr. Sibylle Steiner, Mitglied im Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Das Ziel die ePA zu einer Datenaustauschplattform zu überführen sieht die KBV grundsätzlich positiv. Bis zum Jahr 2025 sollen laut der Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums 80% der Versicherten über eine ePA verfügen. Um jedoch dieses Ziel umsetzen zu können, müssen noch einige Kernanforderungen erfüllt werden. Diese sind laut Dr. Steiner vor allem Praktikabilität und funktionierende Technik sowie das automatische Befüllen der ePA. Des Weiteren betonte Steiner, stehen auch die Krankenkassen und das Bundesgesundheitsministerium (BGM) in der Pflicht im Zusammenhang mit der ePA einen effektiven Datenschutz zu gewährleisten. „Durch die gesetzlichen Vorschriften wird von vielen Seiten auf Patientendaten zugegriffen. Die Informationsflüsse müssen funktionieren und die Daten geschützt bleiben, um die Versicherten zu schützen“, so Steiner.
 
 

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Höherer Automatisierungsgrad und strukturierte Daten bei ePA gefordert

Dr. Peter Gocke, Leiter der Stabsstelle Digitale Transformation der Charité in Berlin, schilderte seine Erfahrungen, wie die ePA aus Benutzersicht bewertet wird. Grundsätzlich begrüßt die Charité die Etablierung einer Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen und sieht die ePA als ein sinnvolles Instrument an. Jedoch bewertete er die praktische Anwendung der ePA und die Integration in das KIS und PVS noch als unzureichend. „Es geht nicht darum, Technik bereit zu stellen, sondern diese Technik so einzubinden, dass sie dem Personal und den Patient:innen hilft“. Aus diesem Grund wurden in der Charité speziell geschulte Kräfte zur Anmeldung der Patient:innen und zur Übernahme der Daten in das KIS bereitgestellt, mit dem Ziel die Belastung für das klinische Personal möglichst gering zu halten. Aus Sicht der Charité ist laut Gocke ein höherer Automatisierungsgrad notwendig vor allem, was die Abrufe und den Dokumentenupload angeht. Dies beinhaltet auch die Abkehr von PDFs auf denen die Patientendaten momentan innerhalb der ePA gespeichert werden. „Wir brauchen strukturierte Daten, die wir automatisiert auswerten können“, betonte Gocke.
 

Was sind strukturierte Daten?

Strukturierte Daten sind klar definierte und formatierte Daten, die in spezifischen Modellen oder Schemata organisiert sind. Sie ermöglichen eine einfache Verarbeitung und Analyse durch Software. Im Gegensatz zu unstrukturierten Daten (z.B. Textdokumente oder PDFs) haben sie eine vordefinierte Struktur, die eine effiziente Suche, Filterung und Analyse ermöglicht.

Strategien zur Skalierung der ePA

Michael Hübner, Leiter des Bereichs Versorgungsinnovation und Digitale Versorgung der Barmer, stellt die Sicht der Krankenkassen auf das Thema ePA vor. Auch er berichtete von einer zu geringen Annahme der ePA durch die Versicherten. Seit 2021 stehen verschiedenen Optionen zur Verfügung (Medikationsplan, Notfalldatensatz, Impfpass, Mutterpass, …), die aber nur wenig genutzt werden. Hübner nannte verschiedene Strategien, um die Attraktivität bzw. die Nutzerzahlen der ePA zu erhöhen. Besonders wichtig bewertete er die im Gesetzentwurf für Januar 2025 geplante Opt-Out-Regelung für eine Skalierung der ePA. Bei dieser Regelung würden alle Versicherten die ePA erhalten, es sei denn sie widersprechen ausdrücklich. Außerdem könne die Attraktivität der ePA durch Zusatzfeatures, wie Gesundheitsnachrichten, Erinnerungen für die Medikamenteneinnahme und Anwendungen zur Schwangerschaftsbegleitung, erhöht werden. Als problematisch sieht Hübner jedoch an, dass der Zugang für Versicherte zu kompliziert ist, da die Authentifizierungsanforderungen auch im Hinblick auf die ab Januar 2024 zur Verfügung stehende Gesundheits-ID, immer weiter steigen werden.

ePA: Potenzial und Herausforderungen für eine optimale Umsetzung

Die Einführung der ePA im deutschen Gesundheitswesen ist sowohl mit Chancen als auch mit Herausforderungen verbunden. Von Ärzt:innen und Kliniken wird in der ePA das Potenzial für eine bessere Zusammenarbeit, schnellere Diagnosen und eine effizientere Behandlungsplanung gesehen. Auch die Möglichkeit für Patient:innen, sich aktiv an ihrer medizinischen Versorgung zu beteiligen, wird positiv bewertet.
Für eine optimale Umsetzung der ePA besteht jedoch noch Verbesserungsbedarf. Insbesondere müssen Datenschutzbedenken gelöst und die Dokumentation und Integration der ePA in die Praxis- und Krankenhausinformationssysteme weiterentwickelt werden, um den Aufwand für das medizinische Personal zu reduzieren. Strukturierte Daten statt PDFs sowie eine erhöhte Interoperabilität sind ebenfalls notwendig.
Damit die ePA zu einem Game Changer in der Versorgung werden kann, ist eine Steigerung der Nutzerzahlen notwendig. Die geplante Opt-Out-Regelung ab Januar 2025 kann dazu beitragen. Allerdings sollten auch die Authentifizierungsanforderungen für den Zugang zur ePA angemessen und nutzerfreundlich gestaltet werden.
Insgesamt ist die ePA ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der digitalen Strukturen im Gesundheitswesen. Es bedarf jedoch weiterer Anstrengungen, um die ePA erfolgreich umzusetzen und ihr volles Potenzial zu entfalten.
Literatur:

(1) KBV Anwendungen der TI – Elektronische Patientenakte (ePA)
(2) Referentenentwurf zum Digital-Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums


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