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Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hält auch nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis am bisherigen strengen Orientierungswert für Strafen bei schweren Verstößen fest. Eine härtere Strafe droht dem Gesetz zufolge bei Taten, deren Handlung sich auf eine nicht geringe Menge bezieht. Die „nicht geringe Menge“ wurde dabei wie früher bereits im Betäubungsmittelgesetz im neuen Cannabis-Gesetz nicht definiert, sondern der Rechtsprechung überlassen. Der BGH blieb nun bei seiner bisherigen Auffassung und setzte den Grenzwert für die Menge des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) – also nicht für die Menge des Cannabis insgesamt – weiterhin auf 7,5 Gramm fest, wie aus dem am 22. April veröffentlichten Beschluss eines Revisionsverfahrens vom 18. April hervorgeht.
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Gesundheitspolitik

Verbände fordern Stopp der Legalisierung von Cannabis

Mehrere Verbände aus dem Gesundheitswesen sowie von Polizei- und Lehrkräften fordern noch einen Stopp der geplanten Legalisierung von Cannabis. „Bitte stimmen Sie dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zu“, heißt es in einem am Freitag öffentlich gemachten Schreiben an die Abgeordneten des Bundestags. Es gehe um eine Weichenstellung, die gravierende gesellschaftliche Auswirkungen insbesondere für die Entwicklungs- und Lebensperspektiven junger Menschen haben werde. Zunächst berichtete die „Welt“ darüber.
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Gesundheitspolitik

Cannabis-Legalisierung verschiebt sich voraussichtlich

Die ursprünglich für den Jahreswechsel geplante Legalisierung von Cannabis verschiebt sich voraussichtlich. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Kreisen der Ampel-Fraktionen. Demnach ist zwar geplant, das Gesetz in der letzten Sitzungswoche des Jahres zwischen dem 13. und 15. Dezember im Bundestag zu beschließen. Anschließend ist aber noch der Bundesrat am Zug und für die letzte Bundesratssitzung des Jahres am 15. Dezember seien die Fristen zu knapp, hieß es.
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Gesundheitspolitik

Umstrittene Cannabis-Freigabe: Expert:innen nehmen Stellung

Es sind nicht mehr viele Bundestagssitzungen bis zum Jahreswechsel. Vorher will die Ampel eigentlich noch die Cannabis-Freigabe durchs Parlament bringen. Eine Expertenanhörung macht deutlich, wie kontrovers das Thema weiterhin ist. Knapp 2 Monate vor der geplanten Cannabis-Freigabe in Deutschland machen Stellungnahmen von Fachleuten aus Polizei, Justiz, Suchthilfe und Medizin noch einmal deutlich, wie umstritten die Pläne weiterhin sind. An diesem Montag kamen Expert:innen bei einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Parlaments zu Wort. Ihre Stellungnahmen lagen vorab vor.
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Gesundheitspolitik

Lauterbach setzt auf breitere Kenntnisse über Cannabis-Gefahren

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach setzt mit der geplanten kontrollierten Freigabe von Cannabis auch auf breitere Kenntnisse über Gefahren besonders für jüngere Menschen. Anlässlich der Legalisierung solle klargemacht werden: „Es wird zwar legal, aber es gibt Probleme“, sagte der SPD-Politiker am Dienstagabend bei einer Diskussionsveranstaltung des Ministeriums in Berlin. Bisher wüssten viele Eltern nicht, wie schädlich der Konsum sei. Bei Kindern und Jugendlichen bleibe er komplett illegal und werde weiter verfolgt. Junge Erwachsene sollten auf erhöhte Gefahren hingewiesen werden. Für Konsumenten solle es sicherer werden – etwa in Bezug auf Kriminalität beim Einkauf und was Konzentrationen und Beimengungen anbetreffe.
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Gesundheitspolitik

Bundesrat meldet Kritikpunkte bei Cannabis-Legalisierung an

Der Bundesrat hat Kritikpunkte an der geplanten kontrollierten Freigabe von Cannabis deutlich gemacht und fordert verschiedene Klärungen. Die Länderkammer meldete unter anderem Zweifel an der Wirksamkeit vorgesehener „Schutzzonen“ zum Jugendschutz an. Kontrollen wären in der Praxis schwer umsetzbar, auch in privaten Räumen. Angemahnt wird zudem eine schnellstmögliche Ermittlung von Grenzwerten für Cannabis am Steuer im Straßenverkehr. Keine Mehrheit fand die Feststellung, dass das Cannabis-Gesetz im Bundesrat zustimmungsbedürftig sei. Dies ist bisher nicht geplant.
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Gesundheitspolitik

Lauterbach verteidigt Cannabis-Freigabe mit Beschränkungen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die geplante Cannabis-Legalisierung mit Beschränkungen anstelle einer völligen Freigabe verteidigt. „Komplett legal macht keinen Sinn“, sagte der SPD-Politiker in einem Gespräch mit dem Rapper Sido, das am Sonntag online veröffentlicht wurde. „Dann würde ich ja zum Beispiel legalisieren, dass jemand ein paar Kilo Stoff am Mann trägt. Wie will ich denn dann den Dealer noch unterscheiden von demjenigen, der für sich selbst konsumiert?“ Es entstünde eine Lage, in der der Schwarzmarkt blühte, weil es quasi keine Regeln gäbe, wer anbauen oder verkaufen dürfte. Dann käme man vom Regen in die Traufe. „Diese Idee halb legal klingt erst mal schlecht, ist aber die schlauere Idee.“
 
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Gesundheitspolitik

Wie die Bundesregierung Cannabis legalisieren will

Die Bundesregierung hat ihren umstrittenen Plan einer Cannabis-Legalisierung in Deutschland auf den Weg gebracht. Vor allem Grüne und FDP hatten sich schon im Bundestagswahlkampf für das Vorhaben starkgemacht. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) spricht von einem „Wendepunkt einer leider gescheiterten Cannabisdrogenpolitik“. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zur Verabschiedung zugeleitet. Das Vorhaben geht zwar nicht so weit wie ursprünglich geplant, krempelt aber dennoch die bisherige deutsche Drogenpolitik radikal um.
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Gesundheitspolitik

Was bringt das Anti-Engpass-Gesetz für Fiebersaft und Co.?

Wichtige Medikamente besonders für Kinder sollen verlässlicher gegen Lieferengpässe abgesichert werden. Der Bundestag beschloss dazu am Freitag ein Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), das als Sicherheitspuffer Vorräte von mehreren Monatsmengen für vielgenutzte Arzneimittel zur Pflicht macht. Zudem sollen Preisregeln gelockert werden, um Lieferungen nach Deutschland für Hersteller lohnender zu machen. Kommen soll daneben auch eine dauerhafte Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen ohne extra Praxisbesuch – ähnlich wie vorübergehend schon in der Corona-Krise.
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Gesundheitspolitik

Patientenschützer: Organisierte Sterbehilfe nicht gesetzlich regeln

Patientenschützer warnen vor einer gesetzlichen Regelung für eine organisierte Sterbehilfe. Die Selbstbestimmung der Sterbewilligen und der Schutz vor Fremdbestimmung seien viel zu komplex, um sie in Paragrafen zu pressen, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Darüber hinaus besteht so die Gefahr, dass zu den 10.000 sogenannten harten Suiziden mindestens 20.000 organisierte Suizide jährlich hinzukommen“, warnte Brysch. Er beklagte zudem, dass Psychotherapie und würdevolle Pflege oder Therapie für viele sterbenskranke, lebenssatte, psychisch kranke oder depressive Menschen weiter unerreichbar seien. „Suizidprävention bleibt somit viel zu häufig auf der Strecke.“  
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