Durchbruch auf dem Weg zu einem Früherkennungsprogramm für Lungenkrebs
Seit 1. Juli können Rauchende und ehemals Rauchende unter bestimmten Bedingungen eine strahlungsarme CT-Untersuchung erhalten, durch die Lungenkrebs frühzeitig erkannt werden kann. Die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), die am 1. Juli in Kraft getreten ist, ist Grundlage für diesen ersten wichtigen Schritt. „Wir begrüßen das Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung“, erklären die 8 medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände, die an der Lungenkrebsfrüherkennung beteiligt sind. In einer gemeinsamen Pressemitteilung betonen sie aber: „Bis zu einem für alle Risikopersonen erreichbaren Früherkennungsprogramm müssen allerdings weitere Schritte folgen!“ Insbesondere sei jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefordert, die genauen Bestimmungen für die Durchführung und die Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte festzulegen.