Die neuen Regeln sollen „zeitnah“ in Kraft treten, wie die 4 Länder ankündigten, in Bayern bereits ab nächstem Mittwoch. Dafür müssen sie nun zunächst ihre Corona-Verordnungen überarbeiten. Angedacht ist, dass wer wissentlich mit Corona infiziert ist, zwar künftig offiziell Haus oder Wohnung verlassen darf, aber in Innenräumen außerhalb der Wohnung eine Maske tragen muss und Krankenhäuser oder Pflegeheime nicht betreten darf. Personal im Gesundheitswesen soll bei positivem Corona-Test nicht zur Arbeit dürfen.
So argumentieren die 4 Länder:
- Viele Menschen sind geimpft oder hatten Corona, die „Basisimmunität“ in der Bevölkerung ist hoch, die aktuelle Omikron-Variante verursacht in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe.
- Die aktuellen eher kurzen Wellen im Sommer und in diesem Herbst weisen auf den Übergang in eine endemische Phase hin. Als endemisch gilt eine Krankheit, wenn sie in einer Region mit relativ konstanter Erkrankungszahl dauerhaft auftritt, wie etwa die Grippe.
- Die meisten EU-Staaten verzichten mittlerweile auf Isolationspflichten für Corona-Infizierte.
- Es geht um einen neuen Umgang mit Corona mit mehr Eigenverantwortung der Menschen. Grundsatz soll sein: „Wer krank ist, bleibt zu Hause“.
- Bei Bundesgesundheitsminister Lauterbach stießen die Pläne am Freitag auf großes Kopfschütteln. „Das kommt jetzt zur Unzeit und findet nicht die Billigung der Bundesregierung“, sagte der SPD-Politiker in Berlin.
- Die Argumente des Gesundheitsministers:
- Es gibt zurzeit keinen „keinen medizinischen Grund“, die Isolationspflicht zu kippen, bei etwa 1.000 Todesfällen pro Woche, einer „wahrscheinlich schweren Winterwelle“, die komme, „am Vorabend einer ansteckenderen Variante“. Lauterbach nannte die BQ.1.1-Variante des Omikron-Typs, die sich stärker ausbreite.
- Der Arbeitsplatz muss sicher bleiben. Es muss zudem verhindert werden, dass Menschen infiziert zur Arbeit gedrängt werden.
- Es droht ein „Flickenteppich“ mit verschiedenen Isolationsregeln in den Bundesländern.
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Die Entscheidung, wie sie mit der Isolationspflicht umgehen, liegt in der Hand der einzelnen Bundesländer. Vom Bund gibt es lediglich die Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) zur fünftägigen Isolation, dies hatten die Länder bisher aber geschlossen umgesetzt.
Ob Lauterbachs „Flickenteppich“-Prognose eintritt, werden die nächsten Tage zeigen. In einer ersten Reaktion ließen etwa Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen und Bremen am Freitag erkennen, dass sie an der Isolationspflicht festhalten wollen. Sachsen zeigte sich offen für ein Aus der Regel, Rheinland-Pfalz und Thüringen wollen das weitere Vorgehen prüfen. Andere Länder gaben sich zurückhaltend und forderten ein gemeinsames Vorgehen.
Weitere Reaktionen – Pro:
Hessens Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne), nannte den Schritt „verantwortbar und geboten“, so lange die derzeitige Virusvariante nicht von einer anderen verdrängt wird, die das Gesundheitssystem überlasten könnte. Virologe Hendrik Streeck ist der Ansicht, mit der Isolationspflicht sei es bei der hohen Dunkelziffer nicht zu schaffen, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Man solle „zu einem Isolationsgebot übergehen. Wer sich krank fühlt, sollte zu Hause bleiben“, sagte er der „Fuldaer Zeitung“
Weitere Reaktionen – Contra:
„Wenn jetzt Eltern ihre coronainfizierten Kinder in Kitas und Schulen schicken dürfen, steigt dort logischerweise die Ansteckungsgefahr“, kritisierte die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Schleswig-Holstein, Astrid Henke, die Pläne. Das gefährde die Gesundheit von Erzieherinnen und Lehrkräften nicht unerheblich. Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sagte, sie halte es „epidemiologisch für grundfalsch, mitten im dritten Pandemieherbst“ auf die Isolationspflicht für Corona-Infizierte zu verzichten. „Auch Personen, die keine Symptome haben, können das Virus weitertragen und andere Menschen anstecken“, warnte sie.