Die Bundesregierung tagte auf ihrer Kabinettklausur auf Schloss Meseberg zur Digitalstrategie im Gesundheitswesen. Dabei wurde auch die freiwillige Datenfreigabe im Rahmen der ePA thematisiert. Es ist u.a. geplant, dass Patientinnen und Patienten die Bereitstellung und Nutzung der ePA zukünftig erleichtert werden soll. Damit einher geht, dass der Forschung freiwillig abgegebene und anonymisierte Patientendaten zur Verfügung gestellt werden.
Hierzu Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH: „Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf den Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten. Nur wenn dieser auch genutzt wird, kann die Gesundheitsversorgung bestmöglich und umfassend weiterentwickelt werden. Der BAH erachtet es als dringend erforderlich, den Patientinnen und Patienten die Nutzung der ePA sowie den Nutzen der Gesundheitsdaten in der ePA transparent und verständlich zu erläutern. Nur so kann jeder selbstbestimmt von seinem Recht, seine Daten auch privatwirtschaftlich forschenden Unternehmen zur Verfügung zu stellen, Gebrauch machen.“
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Erschienen am 20.08.2022 • Im Fall einer Opt-out-Regelung würden alle Krankenkassen automatisch für ihre Versicherten eine elektronische Patientenakte einrichten.
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Quelle: Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)