25. Juni 2024
Für eine hochwertige ärztliche Versorgung in der Zukunft – sowohl im Krankenhaus als auch in der Praxis – muss dringend eine qualifizierte und ausreichend finanzierte Weiterbildung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verankert werden. Ansonsten droht die Krankenhausreform ihre zentralen Ziele, die Steigerung der Behandlungsqualität in den Krankenhäusern und die Sicherung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, zu verfehlen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) angesichts der bevorstehenden Beratungen zum KHVVG im Deutschen Bundestag hin. Die Fachgesellschaft betont außerdem, dass das Fehlen einer eigenständigen Leistungsgruppe „Angiologie“ langfristig die Versorgung der wachsenden Zahl an Gefäßpatientinnen und -patienten gefährdet.
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Parlamentsberatungen über Krankenhausreform
Wenn die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Donnerstag, den 27. Juni 2024 über das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beraten, steht damit das Kernstück der Krankenhausreform zur Diskussion, die die deutsche Krankenhauslandschaft zukunftsfähig aufstellen soll. Aus Sicht der DGIM steht viel Wichtiges und Richtiges im Gesetzentwurf, der dem Parlament zur Beratung vorliegt. Aber: Mit der ärztlichen Weiterbildung fehlt ein ganz zentrales Thema. „Wir vermissen im Gesetzentwurf Regelungen, die die bestmögliche Aus- und Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses sicherstellen. Dabei wäre dies die Grundvoraussetzung für eine zukunftsfähige, hochwertige Krankenversorgung sowohl in den Kliniken als auch den Praxen“, erklärt Professor Dr. med. Jan Galle, Vorsitzender der DGIM und Direktor der Klinik für Nephrologie und Dialyseverfahren am Klinikum Lüdenscheid.
In Weiterbildung investieren – denn ohne sie geht es nicht
Bereits im November 2023 hat die Fachgesellschaft das Ministerium in einer Stellungnahme auf das Fehlen der Weiterbildung in der Krankenhausreform hingewiesen – ein Anliegen, das jüngst auch die Bundesärztekammer und der Deutsche Ärztetag in mehreren Anträgen aufgegriffen hat. „Die Modelle für die Personalbemessung in den Leistungsgruppen sehen bei Fachärztinnen und Fachärzten keine Kapazitäten für die Weiterbildung vor“, bemängelt Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender der DGIM-Kommission Struktur der Krankenversorgung. Auch die Finanzierung der Weiterbildung stellt der Gesetzentwurf nicht sicher.
„Kliniken dürfen nicht länger gezwungen sein, Weiterbildung mit Erlösen aus der Versorgung quer zu finanzieren. Daher brauchen wir ein eigenständiges Modell zur Finanzierung der Weiterbildung“, so der Experte. „Fakt ist: Unsere jungen Kolleginnen und Kollegen akzeptieren zurecht eine Weiterbildung im Sinne von ‚Learning by doing‘ nicht mehr. Und auch ihre Mentorinnen und Mentoren brauchen neben ihren vielfältigen klinischen Verpflichtungen Freiraum, um diese strukturierte Weiterbildung leisten zu können“, betont auch DGIM-Generalsekretär Professor Dr. med. Georg Ertl, Internist und Kardiologe aus Würzburg.
Provoziert das KHVVG eine Versorgungslücke bei Gefäßerkrankten?
Auch bei der Einteilung der Leistungsgruppen sieht die DGIM dringenden Nachbesserungsbedarf. Der Grund: Obwohl die Zahl der Menschen mit Gefäßerkrankungen seit Jahren wächst, sieht das KHVVG keine Leistungsgruppe „Angiologie“ vor. „Diese Lücke in der Leistungsgruppensystematik gefährdet das Fach Angiologie in seiner Existenz und provoziert damit ein zukünftiges Versorgungsdefizit“, prognostiziert Müller-Wieland. Dabei sind nicht-übertragbare chronische Erkrankungen schon heute die häufigste Ursache für Sterblichkeit und dafür, dass Menschen ins Krankhaus aufgenommen werden. „Gerade bei diesen Erkrankungen birgt die Angiologie ein großes Potenzial für Forschung und Prävention“, so der Internist. Aus diesem Grund drängt die DGIM darauf, die Angiologie in die Leistungsgruppen-Systematik aufzunehmen.
DGIM appelliert an Gesundheitsausschuss
In einem Anschreiben hat die DGIM die Mitglieder des Gesundheitsausschusses auf den wichtigen Änderungsbedarf in Sachen Weiterbildung und Gefäßmedizin hingewiesen. „Seit Beginn der Reform haben wir als Fachgesellschaft den Prozess aktiv und konstruktiv begleitet und unsere Vorschläge in mehreren Stellungnahmen eingebracht“, erklärt DGIM-Generalsekretär Ertl. „Die DGIM unterstützt die Ziele der Krankenhausreform weiterhin – diese sind nach wie vor richtig und wichtig. Daher bitten wir die Abgeordneten nun, die Vorschläge der in der Krankenversorgung und Weiterbildung Aktiven auch zu hören und für den Erfolg der Krankenhausreform auch zu berücksichtigen“, so der DGIM-Vorsitzende Galle abschließend.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)
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