Belieferungspflichten gesetzlich verankern
Die jetzige Situation ist das Ergebnis einer langfristigen Marktentwicklung im Arzneimittel- und Medizinproduktebereich. Durch teilweise falsche Marktanreize haben sich Oligopole und Monopole gebildet. Auch für die betroffenen Spüllösungen gibt es nur einen Anbieter. Dieser Fall ist beispielhaft für die sich immer weiter zuspitzende Situation bei der Lieferbarkeit von Medizinprodukten und Arzneimitteln. Wir erwarten, dass Behörden, Politik und der Hersteller hier umgehend reagieren und Abhilfe schaffen. Wir appellieren an den Hersteller, ethisch zu handeln und die Belieferung der deutschen Krankenhäuser sicherzustellen. Gleichzeitig fordern wir den Gesetzgeber auf, Mittel und Wege zu finden, um die Belieferungspflichten der Hersteller rechtlich zu verankern. Es geht um die Versorgungssicherheit.
Lieferengpässe führen zu Absage von Operationen
Spüllösungen sind essentiell, um Operationsgebiete und Wunden zu spülen. Ohne sie können bestimmte Operationen nicht durchgeführt werden. Insbesondere die Durchführung urologischer Eingriffe ist gefährdet, aber auch andere Operationen sind von der Verfügbarkeit von Spüllosungen abhängig.
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