Aber auch dann brauche es noch viele Monate Zeit. Denn mit dem Ende der Legislaturperiode begännen alle Gesetzesvorhaben von vorn. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte eigentlich einen „Herbst der Reformen“ geplant. Mehrere Vorhaben wurden auch schon gestartet.
Krankenhausreform
Die von der Ampel-Koalition noch im Bundestag beschlossene Neuaufstellung der Kliniken hängt am seidenen Faden. Am 22. November entscheidet der Bundesrat: Geht die Reform durch? Oder kommt sie in den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament, Wiederauftauchen ungewiss?
Lauterbach arbeitet daran, das Großprojekt ins Ziel zu bringen. Die Reform soll die Vergütung grundlegend ändern und die Kliniken von finanziellem Druck befreien. Außerdem sollen bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben abgesichert und eine stärkere Spezialisierung erreicht werden.
Entlastungen für Hausärzt:innen
Um das Praxisnetz auch auf dem Land zu erhalten, stehen Verbesserungen für Hausärztinnen und Hausärzte im Blick – unter anderem durch einen von vielen geforderten Wegfall von Obergrenzen
bei der Vergütung. Der Gesetzentwurf ist im Bundestag, für diesen Mittwoch ist eine Expertenanhörung angesetzt. Aber war es das? Dabei wollte Lauterbach im Verfahren ursprünglich noch Gesundheitskioske in
Brennpunktvierteln und ein Ende von Homöopathie als Kassenleistung einbauen.
Notfallversorgung
Schon im Bundestag ist auch eine
Notfallreform, über die seit langem diskutiert wird. Patient:innen mit dringenden Anliegen sollen gezielter in passende Behandlungsangebote gelenkt werden, statt oft gleich ins Krankenhaus zu gehen. Der Entwurf sieht Anlaufstellen in Kliniken vor, in denen man je nach Dringlichkeit weitergeleitet wird – in die Notaufnahme oder eine nahe Notdienstpraxis. Ausgebaut werden sollen auch Ersteinschätzungen per Telefon. Kurz vor dem Bruch einigte sich die Ampel auch auf neue Standards für den Rettungsdienst – voraussichtlich zu spät.
Organspenden
Im Ringen um mehr Organspenden sieht ein vom Kabinett auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf erweiterte Möglichkeiten für die Übertragung von Nieren vor. Damit sollten Nierenspenden auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren über Kreuz erlaubt werden. Das Vorhaben steht aber wohl zu weit am Anfang. Unabhängig von Koalitionsmehrheiten wäre prinzipiell noch ein neuer Anlauf für eine grundlegende Änderung der Spenderegeln möglich. Denn darauf zielt eine fraktionsübergreifende Initiative dafür, dass alle als Spender gelten sollen - es sei denn, man widerspricht.
Digitalisierung
Umsetzen kann Lauterbach ein rechtzeitig beschlossenes Schlüsselprojekt für die lange stockende Digitalisierung des Gesundheitswesens: Anfang 2025 bekommen die 75 Millionen gesetzlich Versicherten von ihrer Kasse eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt – es sei denn, man lehnt es für sich ab. Sie soll ein digitaler Speicher etwa für Angaben zu Medikamenten, Befunde und Laborwerte sein und Patienten ein Leben lang begleiten. Starten soll die ePA ab 15. Januar in zwei Modellregionen und voraussichtlich vier Wochen später dann auch bundesweit.
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