Donnerstag, 26. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Hausarzt in Bayern wegen Corona-Scheinimpfungen angeklagt

Hausarzt in Bayern wegen Corona-Scheinimpfungen angeklagt
© Trsakaoe – stock.adobe.com
Gegen einen impfkritischen Hausarzt, der in seiner Praxis in Wemding in Bayern Patient:innen nur zum Schein gegen Corona geimpft haben soll, ist Anklage erhoben worden. Der Mann soll von Mitte April bis Ende September vergangenen Jahres bei mehr als 176 Patient:innen die Impfung nur vorgetäuscht haben – teilweise sogar bei Erst- und Zweitimpfung. Die Machenschaften waren aufgeflogen, nachdem sich Patient:innen über die von dem Arzt geäußerten Verschwörungstheorien gewundert hatten. Anschließend hatte das zuständige Gesundheitsamt Reihentestungen auf Antikörper veranlasst.
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Der Arzt, der sich bisher zu den Vorwürfen nicht geäußert habe, soll zuvor von seinem Praxispersonal mit Impfstoff gefüllte Kanülen bewusst entleert haben. Danach habe er den Patient:innen leere Spritzen ins Gesäß verabreicht – so, dass diese nicht sehen konnten, dass es sich nicht um tatsächliche Impfungen handelte. Anschließend habe er die Scheinimpfungen in den Impfpässen dokumentiert, wirft ihm die in Nürnberg angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung von Kriminalität im Gesundheitswesen vor. Nur ein Patient habe den Schwindel bemerkt.

Zusätzlich habe der Mediziner bei rund 40 Patient:innen, die sich nicht impfen lassen wollten, auf deren Wunsch Impfungen in die Impfpässe eingetragen, die nicht stattgefunden haben. Unter Impfgegnern soll der Vorgang in Wemding als „Schonimpfung“ bekannt geworden sein. Auch gegen diese Patient:innen werde ermittelt, weil sie von dem Schwindel gewusst haben sollen.

Sowohl bei den „Schonimpfungen“ als auch bei den Stichen ins Gesäß mit leerer Spritze habe der Arzt die angeblichen Leistungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet. Er habe sich so im 2. Quartal 2021 einen Betrag in Höhe von rund 3.000 Euro erschlichen, was den Straftatbestand des Betrugs erfülle.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft stellt ein Stich ins Gesäß eine vorsätzliche Körperverletzung dar – die Einwilligung der Betroffenen habe unter dem Vorbehalt gestanden, tatsächlich geimpft zu werden. Die falsche Dokumentation in den Impfpässen stelle einen Verstoß gegen das Impfschutzgesetz dar.

In jedem Fall sind nach Auffassung der Anklagebehörde die Voraussetzungen erfüllt, ein Berufsverbot gegen den Arzt auszustellen. Ein vorläufiges Berufsverbot hatte das Amtsgericht Nürnberg bereits verhängt. Die Hauptverhandlung wird beim Landgericht Augsburg stattfinden. Es muss die Anklage noch zulassen.

Quelle: dpa


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