Sonntag, 24. November 2024
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Gesundheitspolitik

Kritik am Vorschlag zur elektronischen Verordnung von DiGAs

Kritik am Vorschlag zur elektronischen Verordnung von DiGAs
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Die gematik GmbH hat vor kurzem ein technisches Konzept für die Verordnung von DiGAs per E-Rezept vorgelegt. Demnach könnten gesetzlich Versicherte ihre DiGA-Verordnungen ab Januar 2025 nur noch mit der E-Rezept-App und der Gesundheits-ID einlösen.(1, 2) Allerdings wurden in Deutschland bislang nur rund 1% der eingereichten E-Rezepte über die E-Rezept-App und ungefähr 15% mit dem Papierausdruck eingelöst.(2, 3) Das bedeutet, dass rund 85% der gesetzlich Versicherten ab dem kommenden Jahr faktisch von der DiGA-Versorgung ausgeschlossen wären.
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Forderung nach automatisierten Verfahren für die DiGA-Verordnung per E-Rezept

Vor diesem Hintergrund fordert der SVDGV ein durchdachtes automatisiertes Verfahren für die DiGA-Verordnung per E-Rezept, um den Zugang zur Versorgung mit DiGAs im Sinne der Patient:innen sicherzustellen und zu verbessern. In seiner Stellungnahme stellt der SVDGV sein Zielbild eines zukunftsfähigen, patientenzentrierten und barrierefreien Verordnungsprozesses für DiGAs vor. Zudem beschreibt er darin eine technische Alternative zur E-Rezept-App, die kurzfristig ein patientenfreundliches und schnelles Einlösen der DiGA-Verordnung per E-Rezept ermöglicht. Diese baut auf der CardLink-Technologie auf, die bereits bei Arzneimittelverordnungen erfolgreich etabliert wurde. Die Übergangslösung ist niederschwellig, sicher und datenschutzkonform.

„Mit dem vorliegenden Konzept bräuchten gesetzlich Versicherte viel Zeit und Geduld, um ihre DiGA-Verordnung einzulösen“, erklärt Henrik Emmert, Vorstand im SVDGV, „Sie müssten zunächst die E-Rezept-App installieren, um dann über eine mehrstufige Freischaltung per Gesundheits-ID und PostIdent-Verfahren ihre DiGA zu aktivieren. Bei der Entwicklung unserer nutzerfreundlichen Übergangslösung haben wir das bereits erfolgreich etablierte E-Rezept-Einlöseverfahren für Arzneimittel sorgfältig analysiert und auf den DiGA-Bereich adaptiert. Die Versicherten benötigen damit nur noch ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und ihr Smartphone, um eine DiGA-Verordnung einzulösen. Damit könnte die breite Versorgung mit DiGAs auch ab 2025 sichergestellt werden.“
 
 

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Praktikabler Zugang zur DiGA-Versorgung auch im Sinne der Ärzt:innen und Therapeut:innen

Mit seiner kurzfristig realisierbaren Übergangslösung setzt sich der SVDGV für einen praktikablen Zugang zur DiGA-Versorgung ein – im Sinne der Patient:innen sowie ihrer behandelnden Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Bei vielen Patient:innen ist es wichtig, dass sie rasch ihre DiGA-Therapie beginnen können, um beispielsweise das Fortschreiten einer Erkrankung zu verhindern. Komplizierte Einlöseverfahren für DiGA-Verordnungen könnten dazu führen, dass Patient:innen keinen Zugang zur DiGA-Therapie finden. Für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bedeuten aufwändige E-Rezept-Prozesse eine Mehrbelastung durch Nachfragen ihrer Patient:innen und zusätzliche administrative Aufgaben.

SVDGV setzt sich für Dialog zwischen allen Versorgungsbeteiligten ein

„Uns ist wichtig, dass alle gesetzlich Versicherten ab dem 01.01.2025 weiter Zugang zu einer modernen Versorgung mit DiGAs haben“, stellt Henrik Emmert klar, „Unser CardLink-basiertes Konzept stellt eine kurzfristig umsetzbare, nutzerfreundlichere Übergangslösung zur geplanten E-Rezept-App-Lösung dar. Es braucht einen vollständig barrierefreien Verordnungsprozess für DiGAs, der die Versorgungssituation für die Patient:innen sowie ihre behandelnden Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen grundlegend verbessern würde. Daher setzen wir vom SVDGV uns für einen neuen Dialog zwischen allen Versorgungsbeteiligten ein, um gemeinsam eine zukunftsfähige Lösung für die DiGA-Verordnung per E-Rezept zu gestalten, die einen besseren Zugang zur DiGA- Versorgung ermöglicht.“

Quelle: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV)

Literatur:

(1) Entwurf der gematik GmbH vom 17.06.2024, „Feature: Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen”, Version: 1.0.0_CC
(2) gematik GmbH, TI-Dashboard unter: https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-dashboard (abgerufen: 26. Juli 2024)
(3) gematik GmbH, Pressemitteilung, „Zahlen, Daten, Ausblick: Sechs Monate E-Rezept” (01.07.2024)


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