Krankenhausreform soll im Januar 2024 in Kraft treten
Er sei sicher, dass dann Eckpunkte vereinbart werden können, machte Lauterbach deutlich. Der Zeitplan stehe, dass über den Sommer ein Gesetzentwurf erarbeitet werde und die Reform am 1. Januar 2024 in Kraft treten solle. Zunächst hatte eine Verständigung schon in der abschließenden Runde der Bund-Länder-Arbeitsgruppe am Donnerstag im Blick gestanden. Kurz zuvor untermauerten aber alle Länder in einem Papier ihre Einwände gegen Teile der Reform und forderten außerdem ein vorgeschaltetes Gesetz mit zusätzlichem Geld für die Kliniken, um einen „kalten Strukturwandel“ vor dem Greifen der Reform abzuwenden. Lauterbach lehnte solche Extra-Mittel „mit der Gießkanne“ ab.
Bund und Länder gehen bei Eckpunkten aufeinander zu
Der Vorsitzende der Länderressortchefs, Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, machte deutlich, dass man sich insgesamt aufeinander zubewegt habe. Es gehe um das richtige Angebot am richtigen Ort mit der richtigen Ausstattung, auch im ländlichen Raum. „Das Ziel ist klar: Wir benötigen diese Reform.“ Die Gelegenheit dafür sei jetzt da, und es gelte, sie zu nutzen. Bayerns Minister Klaus Holetschek (CSU) sagte, der Bund müsse den Ländern dringend noch weiter entgegenkommen, wenn die Reform wirksam, zeitnah und ohne Gefährdung der Versorgung vollzogen werden solle.
Kurz vor der Beratung war der Bund in einem überarbeiteten Entwurf für die Eckpunkte weiter auf die Länder zugegangen. Er beharrte aber auf einheitlichen Qualitätsvorgaben und Transparenz. Die Qualitätsziele würden durch genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken mit hinterlegten Qualitätsvoraussetzungen erreicht, hieß es in dem Papier, das der dpa vorlag. Der Bund will aber weiterhin die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Kliniken und eine Einteilung in Versorgungsstufen (sogenannte Level) veröffentlichen. Daran werde die Größe der Häuser deutlich, aber auch die Qualität etwa mit der Zahl von Fachärzten oder der Häufigkeit von Eingriffen.
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Unstimmigkeit bei Einteilung in Level und Vergütungssystem
Über eine stärker steuernde Funktion der Level war bereits zuvor keine Einigkeit erzielt worden. Die Länder hatten in ihrem jüngsten Papier auch vor einer Veröffentlichung gewarnt. Hintergrund ist, dass dies für manche Kliniken „rufschädigend wirken“ könne. Gemeint sind mit Leveln Einordnungen des Kliniknetzes in Stufen mit einheitlichen Mindestanforderungen – von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Mit Leistungsgruppen soll statt grober Beschreibungen wie „Innere Medizin“ eine Zuordnung nach exakter gefassten Gruppen wie „
Kardiologie“ vorgenommen und entsprechend vergütet werden.
Die Reformpläne sehen zudem vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Kliniken von finanziellem Druck zu befreien. Um nicht auf immer mehr Fälle angewiesen zu sein, sollen sie einen größeren Vergütungsanteil allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. In dem überarbeiteten Papier des Bundes heißt es, dass die Bereiche Kinderheilkunde, Geburtshilfe und Notfallversorgung einen „zusätzlichen Sicherstellungszuschlag“ erhalten sollen. Die Länder hatten mehr Geld dafür gefordert.
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Krankenhausreform wird dringend benötigt
Ärztepräsident Klaus Reinhardt begrüßte es, dass Bund und Länder im Gespräch bleiben und zu einer Einigung kommen wollen. „Scheitern ist keine Option.“ Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) mahnten, bei der verbindlichen Definition der Leistungsgruppen dürfe es keine faulen Kompromisse geben, die doch wieder „Gelegenheitsversorgung auf Kosten der Sicherheit von Patientinnen und Patienten“ ermöglichten. Auch aus der Ampel-Koalition kamen Appelle zu einer zügigen Lösung.