Änderung der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie geplant
Hintergrund ist eine Verständigung der Ampel-Koalitionsfraktionen auf Änderungsvorschläge, die an das geplante Gesetz zur Eindämmung von Arzneimittelengpässen angehängt werden sollen. Demnach soll der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mit einer Änderung der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie beauftragt werden. Ziel soll sein, dass eine erstmalige Krankschreibung wegen einer akuten Erkrankung nicht nur in der Praxis und per Videosprechstunde, sondern auch per Telefon einmalig möglich sein soll.
Dahmen erläuterte: „Menschen, die sich in der Vergangenheit mit einem Schnupfen oder akuten Magen-Darm-Infekt nur wegen einer Krankschreibung in überfüllte Wartezimmer geschleppt haben, obwohl sie sich eigentlich besser im Bett auskuriert hätten, wird nun zukünftig unbürokratischer von ihren Ärztinnen und Ärzten auch bereits am Telefon geholfen werden können.“
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Rufe nach Fortsetzung von telefonischen Krankschreibungen
Erschienen am 04.04.2023 • Nach den Erfahrungen der Corona-Krise werden Rufe nach dauerhaft möglichen Krankschreibungen per Telefon ohne Praxisbesuch lauter. Kommt eine Fortführung?
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Corona-Sonderregelung nicht mehr gültig
Die seit 2020 mehrfach verlängerte
Corona-Sonderregelung zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungen war im April ausgelaufen. Patientinnen und Patienten müssen seitdem wieder in die Praxis, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen.