Möglichkeit zu Krankschreibungen per Telefon vorgesehen
Nach dem Aus einer Sonderregelung in der Corona-Krise soll eine generelle Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen in bestimmten Fällen geschaffen werden. „Bereits in der Pandemie haben wir mit entsprechenden Regelungen für akute Atemwegserkrankungen gute Erfahrungen gemacht“, sagte der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Diese sollten nun künftig auch auf andere akute Erkrankungen ausgeweitet werden. „Damit vereinfachen wir die Versorgung der Patienten und entlasten Arztpraxen von vermeidbarer Bürokratie.“
Änderung der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie geplant
Hintergrund ist eine Verständigung der Ampel-Koalitionsfraktionen auf Änderungsvorschläge, die an das geplante Gesetz zur Eindämmung von Arzneimittelengpässen angehängt werden sollen. Demnach soll der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mit einer Änderung der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie beauftragt werden. Ziel soll sein, dass eine erstmalige Krankschreibung wegen einer akuten Erkrankung nicht nur in der Praxis und per Videosprechstunde, sondern auch per Telefon einmalig möglich sein soll.Dahmen erläuterte: „Menschen, die sich in der Vergangenheit mit einem Schnupfen oder akuten Magen-Darm-Infekt nur wegen einer Krankschreibung in überfüllte Wartezimmer geschleppt haben, obwohl sie sich eigentlich besser im Bett auskuriert hätten, wird nun zukünftig unbürokratischer von ihren Ärztinnen und Ärzten auch bereits am Telefon geholfen werden können.“
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Erschienen am 04.04.2023 • Nach den Erfahrungen der Corona-Krise werden Rufe nach dauerhaft möglichen Krankschreibungen per Telefon ohne Praxisbesuch lauter. Kommt eine Fortführung?
Erschienen am 04.04.2023 • Nach den Erfahrungen der Corona-Krise werden Rufe nach dauerhaft möglichen Krankschreibungen per Telefon...
Corona-Sonderregelung nicht mehr gültig
Die seit 2020 mehrfach verlängerte Corona-Sonderregelung zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungen war im April ausgelaufen. Patientinnen und Patienten müssen seitdem wieder in die Praxis, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen.Quelle:dpa