Samstag, 2. November 2024
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Gesundheitspolitik

Notstand in der klinischen Geburtshilfe

Notstand in der klinischen Geburtshilfe
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Brandbrief an die Regierungskoalition: Der Deutsche Hebammenverband (DHV) warnt angesichts der aktuellen Gesetzes- und Reformvorstöße des Bundesgesundheitsministeriums vor massiven Versorgungsengpässen in der klinischen Geburtshilfe.
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Mit einem Brandbrief hat sich der Deutsche Hebammenverband (DHV) dieser Tage an die zuständigen Fraktionen in der Regierungskoalition gewandt. Die jüngsten Gesetzes- und Reformvorstöße,
 
  • die Pflegepersonaluntergrenzen Verordnung (PpUGV),
  • das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und die darin enthaltenen Änderungen zum Pflegepersonalbudget und
  • die Empfehlungen der Regierungskommission zur Weiterentwicklung der Pädiatrie und der klinischen Geburtshilfe,
gefährdeten laut DHV im höchsten Maße die Versorgungsqualität in der klinischen Geburtshilfe und damit die Versorgungssicherheit von Frauen und Kindern.

„Seit Jahren verschärft sich der Notstand in der klinischen Geburtshilfe“, mahnt der DHV in seinem Brandbrief. Die seit Januar 2022 geltende Pflegepersonaluntergrenzen Verordnung und der aktuelle Gesetzesentwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz führten jetzt noch dazu, dass es Kliniken absehbar unmöglich gemacht werde, Hebammenarbeit bedarfsgerecht einzuplanen und zu refinanzieren.
 
 

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Auch die von der Regierungskommission erst vor wenigen Wochen vorgestellten Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Pädiatrie und der klinischen Geburtshilfe hätten ihr Ziel von vornherein verfehlt, weil sie unter Ausschluss fachärztlicher, Hebammen- oder sonstiger Expertise aus der klinischen Geburtshilfe erarbeitet wurden. Die Empfehlungen der Kommission enthielten zudem keine Vorschläge, wie zukünftig der Einsatz von genügend Fachkräften in der Geburtshilfe von den Kliniken finanziert werden könnten. Dies hatte der DHV bereits in einem Offenen Brief vom 25.08.2022 scharf kritisiert.

Weiterhin verweist der DHV in seinem Brandbrief darauf, dass die Regierungskoalition die Eins-zu-eins-Betreuung von Frauen unter der Geburt im Koalitionsvertrag fest verankert habe. Tatsächlich aber stünden die aktuellen Initiativen, Gesetzesentwürfe und Verordnungen des BMG diesem Ziel diametral entgegen.

Die Versorgung in der klinischen Geburtshilfe, so der Appell des DHV, darf nicht weiter belastet werden. „Wenn die drei obenstehenden Problemfelder nicht gelöst werden”, so der Verband in seinem Brandbrief, „drohen uns die verbliebenen Kreißsäle und Stationen wegzubrechen. Das geht vor allem zu Lasten von Frauen, Kindern und Familien in einer der wichtigsten, aber auch verletzlichsten Phasen ihres Lebens.“

Quelle: Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV)


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