Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer am Mittwoch bekanntgegebenen Entscheidung gefordert, Eltern mit mehreren Kindern bei der gesetzlichen Pflegeversicherung besser zu stellen als Kinderlose und kleinere Familien. Die Beitragssätze müssten entsprechend der konkreten Zahl der Kinder bis Ende Juli 2023 angepasst werden, entschied das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe.
Patientenschützer: Anpassung bei Pflegeversicherung überfällig
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Anpassung bei der gesetzlichen Pflegeversicherung begrüßt. „Pflege ist sowohl jetzt als auch in der Zukunft die große Herausforderung. Denn es sind Ehegatten und Kinder, die den größten Pflegedienst Deutschlands stemmen“, erklärte Vorstand Eugen Brysch am Mittwoch. Die Pflegeversicherung trage nur einen Sockel der Kosten. „Deshalb ist es überfällig, dass für die Beitragszahlung mehr Solidarität gefordert ist.“
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