Psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser: Anpassung der Richtlinie für Personalbemessung gefordert
Gesundheitspolitiker verlangen ebenso wie Klinik-, Berufs- und Fachverbände eine Änderung der maßgeblichen Richtlinie für die Personalbemessung in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern. In ihrer derzeitigen Fassung beeinträchtigen die Regelungen die medizinische Versorgung der Patienten:innen. Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) befasst sich am 15. September 2022 mit der Anpassung.
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Erschienen am 31.03.2022 • Wie kann eine Gesamtsicht auf Patient:innen mit psychosomatischen Beschwerden gewährleistet werden? Das und mehr erfahren Sie hier.
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Die Kliniken appellieren deshalb an die Krankenkassen-Vertreter im G-BA, die Feststellungen der Politik und der Klinikpraxis nicht zu ignorieren. Die Richtlinie müsse grundlegend überarbeitet und die in ihr enthaltenen Sanktionen ausgesetzt werden, bis eine Neufassung vorliegt.Quelle:
Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.