Vereinfachungen bei klinischen Prüfungen
Vorgesehen sind unter anderem Vereinfachungen bei klinischen Prüfungen. Damit werden Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit von Substanzen nachgewiesen, bevor sie zugelassen werden und auf den Markt kommen. Solche Prüfungen haben auch ethische und rechtliche Vorgaben, um Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Studien zu schützen, wie das bundeseigene Paul-Ehrlich-Institut grundsätzlich erläutert. Die Gesetzespläne sehen zudem eine Möglichkeit für Pharmafirmen vor, „vertrauliche Erstattungsbeträge“ bei neuen Arzneimitteln zu vereinbaren.
Kritik an Geheimpreisen für Arzneimittel
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen warnte, Geheimpreise eröffneten Unternehmen Spielräume für eine intransparente Gestaltung und trieben die Kosten nach oben. „Dabei reden wir nicht von Millionen, sondern von vielen Milliarden Euro jedes Jahr an Mehrkosten für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler ohne Mehrwert für die Versorgung.“ Der Verband der Privaten Krankenversicherung kritisierte, die Regelung diene ausschließlich dem Interesse der Pharmakonzerne, um außerhalb Deutschlands einen Preisvorteil zu bekommen.
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Geheimpreise für Arzneimittel: Fluch oder Segen?
Erschienen am 27.03.2024 • Neuer AMNOG-Kurzreport der DAK-Gesundheit zeigt Auswirkungen vertraulicher Erstattungsbeträge durch Medizinforschungsgesetz. Erfahren Sie hier mehr!
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Vereinfachungen bei den Verfahren für forschungsbedingte Strahlenanwendungen
Der Entwurf sieht auch Vereinfachungen bei den Verfahren für forschungsbedingte Strahlenanwendungen vor, wie die zuständige Umweltministerin Steffi Lemke sagte. Dabei blieben hohe ethische und wissenschaftliche Standards gewahrt und ein wirksamer Strahlenschutz erhalten, sagte die Grünen-Politikerin.