Elektronische Patientenakte seit 2021 verfügbar
Die E-Akte gibt es seit 2021, bisher auf freiwilliger Basis. Es handelt sich um einen persönlichen Datenspeicher etwa für Befunde, Röntgenbilder und Listen eingenommener Medikamente. Die gebündelten Informationen sollen unter anderem Wechselwirkungen und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden.
E-Akte wird bisher kaum in Anspruch genommen
Derzeit haben allerdings nicht einmal 1% der 74 Millionen gesetzlich Versicherten eine solche E-Akte. Die Regierung strebt einen Zielwert von 80% an. Die Krankenkassen sollen dafür bis zum 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine E-Akte einrichten – es sei denn, die Patientinnen und Patienten widersprechen aktiv.
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ePA Check-up bietet Orientierungshilfe
Erschienen am 26.04.2023 • Die Körber-Stiftung und acatech starten die interaktive Website ePA Check-up und bieten damit Orientierung zur elektronischen Patientenakte.
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Kritik an offenen Fragen zur Datennutzung
Kelber kritisierte viele offene Fragen. So sei unklar, wer bestimmte Daten einspeise und wie man sie eventuell sperren könne. Offen sei etwa auch, ob Daten aus psychotherapeutischer Behandlung einfließen sollten und welche Möglichkeiten die Patienten bekämen, schnell ihre Daten anzuschauen. „Man hätte, glaube ich, erst mal die Leistung dieses Systems hochfahren können“, sagte Kelber.