Journal MED
Gesundheitspolitik

BDP: Schutz von sensiblen Patientendaten muss gewährleistet sein

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie.

Probleme bei der Nutzung der Patientendaten für Forschungszwecke

Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patient:innen gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht.
 
 

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In 4 Schritten zur elektronischen Patientenakte

Erschienen am 10.03.2023Wie bekomme ich die ePA? Und wie wird sie eingerichtet? Diese Fragen stellen sich viele Versicherte. Antworten darauf erhalten Sie hier!

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Positionspapier thematisiert den Erhalt der Datensouveränität von Patient:innen

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patient:innen thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Sorgen aller Beteiligten bei den Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung berücksichtigen

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürger:innen bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.Quelle:

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)

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