Gesetzliche Hürden fallen: Erleichterter Zugang zu Selbsttests
Die Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) ist kürzlich in Kraft getreten. Aus diesem Anlass weist der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) auf eine wichtige Erleichterung für Verbraucher:innen hin: Der Rechtsrahmen für die Abgabe diagnostischer Tests zur Eigenanwendung durch Laien („Selbsttests“) wurde erweitert.
Selbsttests für Infektionen: Gesetzliche Einschränkungen entfallen
Bisher war die Abgabe von Selbsttests zum Nachweis eines Krankheitserregers oder einer Infektion gemäß Infektionsschutzgesetz stark eingeschränkt oder nur in Ausnahmefällen erlaubt. Während der Corona-Pandemie wurden die Regeln für Selbsttests gelockert, was sich als hilfreich erwiesen hat. Jetzt ist das Abgabeverbot für Laien grundsätzlich aufgehoben worden.
Erleichterter Zugang zu Selbsttests stärkt Gesundheitskompetenz
„Der Zugang zu Selbsttests wird damit erheblich erleichtert“, sagt Dr. Martin Walger, Geschäftsführer des VDGH. „Künftig können Menschen in Eigenverantwortung eine Vielzahl diagnostischer Tests nutzen, um frühzeitig Hinweise auf gesundheitliche Probleme zu erhalten. Dies stärkt die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung und kann die Inanspruchnahme des Gesundheitssystems gezielt steuern.“
Sinnvolle Ergänzung zur ärztlichen Diagnostik
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Eigenanwendung diagnostischer Tests durch Laien gut funktioniert. Moderne Selbsttests sind sicher und verlässlich. Sie durchlaufen strenge Zulassungsverfahren und müssen ihre Nutzerfreundlichkeit nachweisen. Der VDGH betont: Selbsttests ersetzen nicht die ärztliche Diagnostik, sie ergänzen sie sinnvoll. Eigenverantwortliches Testen kann zur frühen Erkennung von Krankheitserregern beitragen, Infektionsketten unterbrechen und den Weg zur weiteren medizinischen Abklärung ebnen.
Quelle:VDGH – Verband der Diagnostica-Industrie e.V.