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Gesundheitspolitik

Dauerhafte Regelung zur telefonischen Krankschreibung

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hatte am 07. Dezember eine dauerhafte Regelung zur telefonischen Krankschreibung beschlossen. Sie gilt den Angaben zufolge ab sofort. Die Regelung greift für Patientinnen und Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind und keine schweren Symptome haben. Voraussetzung ist auch, dass keine Videosprechstunde möglich ist. Die Ärztinnen und Ärzte können dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal 5 Tage ausstellen. Schon während der Corona-Krise hatte es eine mehrfach verlängerte Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung gegeben.Quelle:

dpa

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