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Gesundheitspolitik
Aktuell gebe es in 9 der 16 Länder Vereinbarungen mit den Krankenkassen, dass für jeden angemeldeten Leistungsberechtigten auch eine elektronische Gesundheitskarte mit besonderer Statuskennzeichnung ausgegeben wird. Die Länder übernähmen dann die Kosten der Behandlungen. „Es gibt darüber hinaus einen Anspruch auf Tests. Da reicht das Dokument zur Identität, und es gibt auch einen Anspruch auf Impfung“, fügte der Sprecher hinzu.
 
 

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Quelle:

dpa

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