DGS-Umfrage: Über 80% der Ärzt:innen befürworten ärztlich assistierten Suizid
Auf die Frage, ob ärztlich assistierter Suizid möglich sein sollte, antworteten 82% der Ärzt:innen, dass er immer oder zumindest bei kranken Menschen möglich sein sollte, 18% lehnten die Suizidassistenz komplett ab.
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Erschienen am 03.11.2022 • Norbert Schürmann beantwortet alle wichtigen Fragen zum ärztlich assistierten Suizid. Erfahren Sie, warum er bei uns trotzdem nicht möglich ist!
Erschienen am 03.11.2022 • Norbert Schürmann beantwortet alle wichtigen Fragen zum ärztlich assistierten Suizid. Erfahren Sie, warum...
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Umfrage zum ärztlich assistierten Suizid – Nehmen Sie teil!
„Für uns als Versorgergesellschaft ist Ihre Teilnahme von immenser Bedeutung, um die Positionen von Patient:innen und behandelnden Ärzt:innen auch auf der politischen Bühne mit einer fundierten Wissensgrundlage vertreten zu können“, richtet sich Norbert Schürmann, Vizepräsident der DGS, in der Zeitschrift „Schmerzmedizin“ an die Behandelnden. Die Umfrage besteht aus insgesamt 16 Fragen – 10 davon zum ärztlich assistierten Suizid, 6 zu demographischen Daten der Teilnehmer:innen. Neben der allgemein befürwortenden Haltung zeigt sich, dass Ärzt:innen besonders nach erfolgloser Palliativversorgung bereit wären, beim Suizid zu unterstützen. Auch bei chronisch erkrankten Patient:innen wäre ein Großteil der befragten Ärzt:innen zum ärztlich assistierten Suizid bereit. Bei psychiatrischen Erkrankungen würden in Ausnahmefällen bis zu 50% den Suizid unterstützen.
Welchen Einfluss haben psychiatrische Erkrankungen wie schwere Angst und chronisch depressive Störungen auf Ihre Entscheidung, diese Patient:innen auf ihren Wunsch hin ärztlich assistiert im Suizid zu unterstützen?
Fast 50% der Ärzt:innen würden in Ausnahmefällen auch den Suizid psychiatrisch Erkrankter unterstützen.
Suizidassistenz bei akuten Erkrankungen mehrheitlich abgelehnt
Für Patient:innen mit akuten Erkrankungen lehnen die meisten Ärzt:innen Suizidassistenz ab. Bezogen auf die verschiedenen Patientengruppen deckt sich ihre Bereitschaft zum ärztlich assistierten Suizid mit der Häufigkeit der Anfragen seitens der Patient:innen.
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Verbot einer geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Hintergrund der Umfrage ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2020, dass das Verbot einer geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig ist. Da das Thema kontrovers diskutiert wird, soll die Umfrage die Haltung der behandelnden Ärzt:innen erheben.
Der Fragebogen ist anonymisiert und nimmt max. 10 Minuten Zeit in Anspruch. Ärzt:innen können direkt über die Website der DGS oder einen QR-Code teilnehmen.