Vorläufige Aussetzung des Widerrufs der Marktzulassung von Obeticholsäure durch das Gericht der Europäischen Union
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Entscheidung der Europäischen Kommission zum Widerruf der bedingten Marktzulassung für Obeticholsäure in Europa, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen, für die Zweitlinienbehandlung von Patient:innen mit primär biliärer Cholangitis (PBC) aufgehoben.
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