20-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff: Pflichtleistung der GKV
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die neue Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) am 13. Januar 2024 in Kraft getreten (1, 2). Diese enthält unter anderem die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) Ende September 2023 empfohlenen Änderungen in Bezug auf die Pneumokokken-Impfung bei Erwachsenen: Mit sofortiger Wirkung wird die Impfung mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20) bei Erwachsenen ab 60 Jahren sowie ab 18 Jahren mit relevanten Grunderkrankungena bzw. beruflicher Indikation zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) (1-3).
Bitte loggen Sie sich ein, um den Artikel zu lesen.
Falls Sie noch kein Konto haben, können Sie sich kostenlos registrieren!
Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie! Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie!