Krankschreibungen per Telefon: Was sich jetzt ändert
Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden sind angesichts der entspannteren Corona-Lage vorerst nicht mehr generell auch per Telefon möglich. Dafür müssen Patient:innen ab 01.06.2022 wieder in Arztpraxen gehen oder Videosprechstunden nutzen. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzte:innn, Kliniken und Krankenkassen hatte entschieden, eine zuvor mehrfach verlängerte Sonderregelung auslaufen zu lassen.
Krankschreibung per Telefon kann bei steigenden Inzidenzen reaktiviert werden
Das Gremium betonte zugleich, dass solche Sonderregelungen für bestimmte Regionen oder bundesweit wieder aktiviert werden könnten, sollte die Pandemie in den nächsten Monaten erneut an Fahrt gewinnen. Telefonische Krankschreibungen waren seit Ende März 2020 fast durchgehend möglich gewesen. Dies sollte unnötige Kontakte reduzieren, um das Infektionsrisiko zu senken.Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
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Deutscher Hausärzteverband fordert, Krankschreibung per Telefon weiterhin zuzulassen
Der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, äußerte Unverständnis darüber, dass die Regelung „ohne Not“ wieder abgeschafft werde. „Die Telefon-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat sich bewährt“, sagte Weigeldt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Sie bringe den Hausarztpraxen „echte Entlastung“. Weigeldt sprach sich dafür aus, die Krankschreibung per Telefon zumindest für Bestandspatient:innen weiterhin möglich zu machen.Quelle:dpa