COVID-19: Extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen
Für den zusätzlichen Aufwand in der ambulanten medizinischen Versorgung von Coronavirus-Patienten wird zusätzliches Geld bereitgestellt. Alle ärztlichen Leistungen, die aufgrund des klinischen Verdachts auf eine Infektion oder einer nachgewiesenen Infektion erforderlich sind, werden seit dem 1. Februar 2020 in voller Höhe extrabudgetär vergütet. Kennziffer ist die 88240.
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